Habe mal eine Frage, ich bin in Privatinsolvenz und mein Mann möchte mich mit ins Grundbuch Eintragen lassen geht das? ?

5 Antworten

Natürlich geht das.

Damit schenkt er Dir die halbe Immobilie.

Diese Hälfte geht dann in die Insolvenzmasse.

Wartet doch, bis das Verfahren beendet ist.

das soll es ja nicht,es ist ja sein Elternhaus gibt es da nicht ein andren Weg um alles zu umgehen

@tanzkinder

Ja, habe ich doch geschrieben. Wartet die paar Jahre ab.

Wenn er Deine Rechte sichern will, kann er Dir ja ein Wohnrecht eintragen lassen.

Hallo,

die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, und daher sind meiner Meinung nach die bisher gemachten Antworten falsch.

Während der Privatinsolvenz können Gläubiger nicht pfänden und nachher gilt die Restschuldbefreiung. Wie sollte ein Gläubiger also pfänden können?

Für die Beantwortung der Frage ist primär nur wichtig, ob Du noch in der Insolvenzphase oder schon in der Wohlverhaltensphase bist. In der Insolvenzphase geht die Eintragung nicht, weil dann die Hälfte des Grundstücks in die Masse fällt. Sobald die Wohlverhaltensphase begonnen hat, sollte die Eintragung kein Problem mehr sein.

Viel Glück

Lassen Sie jetzt notariell ein Wohnrecht eintragen für sich.

Nach dem Ende der Insolvenz können Sie dann gerne auch 50% Eigentümer im Grundbuch der Immobilie zusammen mit Ihrem Mann werden.

Wenn Sie jetzt notariell im Grundbuch Eigentümer werden kann ein Gläubiger eine Zwangssicherungshypothek im Grundbuch eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung betreiben.

Doch dies wollen Sie ja nicht.

Gehen tut es, ob es ratsam ist ist eine ganz andere Frage, denn für eine anteilige Miteigentümerin eines Grundstücks ist dann das Grundstück für die Gläubiger auch pfändbar und sogar versteigerbar. Regelt gegenseitige rechtliche Absicherungen lieber auf andere Weise, etwa durch entsprechende Testamente. Außer das Grundstück soll explizit als Sicherheit für die geschuldete Summe dienen, aber dazu solltet Ihr auf alle Fälle erst einen Rechtsbeistand befragen, ob der so etwas gutheißen würde.

Ja das geht, und die Gläubiger sind auch froh.