Habe ich mit einer Wohnungsgeberbescheinigung die selben rechte wie der jenige der im Mietvertrag steht?

6 Antworten

Die Hausverwaltung wollte offenbar nur Deinen Freund als Mietvertragspartner. Offenbar hat sie schon zu viele schlechte Erfahrungen gemacht mit Paare, bei denen beide als MV-Partner im Mietvertrag standen. Immer wenn einer davon ausziehen will und aus dem Vertrag raus will, gibt es Komplikationen.

Eine Änderung des Mietvertrags wäre auch nur mit Zustimmung Deines Freundes möglich gewesen und wenn die Hausverwaltung das ablehnt, kann man sie nicht zwingen.

Die Wohnungsgeberbescheinigung gibt nur die Möglichkeit, sich legal an einer Adresse beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Mehr ist damit nicht verbunden.

Dein Freund könnte Dich also jetzt ohne weiteres von jetzt auf gleich vor die Tür setzen, es sei denn, Du hast mit ihm schriftlich eine Vereinbarung geschlossen, die Dir mietvertragsähnliche Rechte sichert.

Würde er ausziehen und Dich allein in der Wohnung lassen, wäre es zunächst eine unerlaubte Überlassung der Wohnung an Dritte, was eine fristlose Kündigung nach sich ziehen könnte, womit Du einerseits auch raus wärst, aber andererseits auch die Möglichkeit gibt, auf diese Weise den MV mit Deinem Freund zu kündigen und mit Dir vielleicht direkt einen neuen abzuschließen.

Elalein42 
Fragesteller
 10.01.2020, 23:48

Erstmal vielen vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Wenn wir ein gemeinsames Schreiben aufsetzen *muss* dieses dann Nur von Uns oder auch vom Vermieter unterzeichnet sein damit ich es wirkung hat???

albatros  11.01.2020, 02:18
@Elalein42
Wenn wir ein gemeinsames Schreiben aufsetzen *

Welchen Inhalts?

bwhoch2  11.01.2020, 16:45
@albatros

Vielleicht der Inhalt, dass man den Vermieter bittet, auch sie in den Mietvertrag aufzunehmen. Als Vermieter würde ich als erstes nach Einkommensnachweisen, Schufa-Auskunft und Selbstauskunft fragen. Wenn das dann alles in Ordnung ist, würde ich natürlich auch dieser Vertragsänderung zustimmen.

Mich würde es allerdings wundern, wenn Dein Freund damit einverstanden wäre. Er verschlechtert doch seine Position ganz gewaltig. Aber wenn wahre Liebe dahinter ist...

bwhoch2  11.01.2020, 16:51
@Elalein42

Wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du nach wie vor in den Mietvertrag aufgenommen werden. Überlege Dir das aber ganz gut, ob das wirklich so sinnvoll ist.

Das einfachste, um automatisch die praktisch die gleichen Rechte zu bekommen, ist die Heirat. Bist Du erst mal mit Deinem Freund verheiratet, ist es die eheliche Wohnung und wie immer die Ehe verläuft, kann Dein Freund später nie mehr sagen, das wäre seine Wohnung und Du musst raus. Wer dann in der Wohnung weiter wohnen bleiben darf, wird ggf. im Scheidungsprozess entschieden.

Kommst Du aber als zweite Mieterin in den Mietvertrag, darf sich allenfalls der Vermieter freuen, weil er nun zwei Vollhafter hat, die im Falle von Forderungen an die Mieter in Haftung genommen werden können.

Mal angenommen, es kommt zur Trennung und Du ziehst freiwillig wieder aus, während Dein Ex dann schon in kurzer Zeit eine neue Flamme bei sich aufgenommen hat. Diese sorgt mit ihrem Lebenswandel dafür, dass sich Dein Ex bald die Wohnung nicht mehr leisten kann und ehe man es sich versieht, laufen mehrere Monate Mietrückstand auf und irgendwann, auch wenn Du längst ausgezogen bist, kommt der Vermieter auf Dich zu und verlangt von Dir den Ausgleich aller Rückstände, denn solltest Du wieder ausziehen, wird er sich weigern, Dich aus dem Vertrag zu entlassen.

Mein Vorschlag daher: Heirate Deinen Freund, wenn er dich so liebt, dass er Dich sogar in den Mietvertrag aufnehmen würde oder lass besser alles so, wie es ist.

Meine frage jetzt ist ,habe ich mit einer Wohnungsgeberbescheinigung die selben Rechte wie mit einem Mietvertrag???

Nein. Die Bescheinigung dient lediglich der Information des Vermieters, der damit die Betriebskosten(vorauszahung) seines Mieters erhöhen dürfte, ergibt aber keine Mietvertragsänderung, die erkennbar weder dein Freund noch der Vermieter wollen.

Kommt es zum Streit und verlangt dein Freund deinen Auszug oder kündigt er seinen Mietvertrag, hast du keinen Kündigungsschutz, ordentliche Kündigungsfrist oder gar ein Recht, dort weiter wohnen zu können. Weigerst du dich deine Sachen zu packen und auszuziehen, darf er die zwar nicht vor die Tür stellen und das Schloss auswechseln, kann aber rechtliche Schritte einleiten (Räumungsklage).

Nein - denn dein Freund kann dich jederzeit vor die Tür setzen.

Außerdem, eine Mietvertragsänderung kann nur durch den Haus-/Wohnungseigentümer und den Mietern erfolgen, aber nicht durch den Hausverwalter.

Nein.

Die Wohnungsgeberbestätigung hat rein gar nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

Nein, hast Du nicht.

Dein Freund kann Dich jederzeit vor die Tür setzen, er steht als alleiniger Mieter im Vertrag.