Güteverhandlung, mit anschließenden Haupttermin!

5 Antworten

Der Gütetermin ist da um doch noch eine Einigung zu finden ohne dass ein Urteil gefällt werden muss.

Das kann für den Mieter z.B. bedeuten, dass er eine Fristverlängerung bekommt oder sogar wohnen bleiben darf.

Es wird eine Beurteilung der Sachlage abgegeben und den Parteien gesagt womit sie rechnen müssen.

Dann kann jede Partei entscheiden ob sie sich einigen ( was dann schriftlich festgehalten wird) oder ob es zur Hauptverhandlung kommt.

Bei der Hauptverhandlung gibt es nach ergangenem Urteil 2 Fristen:

1. Das Urteil wird nach 4 Wochen rechtskräftig

2. Der Gerichtsvollzieher muss den Termin für die Räumung so ansetzen, dass der Mieter noch die Gelegenheit hat einen Räumungsschutzantrag zu stellen.

Wir hatten letztens auch einen "Gütetermin mit anschließender Verhandlung" (Juristendeutsch ;-) ). Letztere beinhaltete nur, dass wir uns auf die Höhe des Vergleiches einigen mussten und das festgelegt wurde. Wenn man sich einigt, sind alle Verhandlungspunkte erledigt, und man zahlt hat nach eine rgewissen zweit (wenn alles ausgerechnet ist).

Einigt man sich nciht, wurde uns gesagt, würde es "Wochen bis Monate" dauern bis zu einer neuen Verhandlung. Du würdest also nicht direkt verurteilt.

jimmy8373 
Fragesteller
 17.01.2013, 13:49

also soweit ich das verstanden habe wird das urteil doch sofort gefällt.?

MosqitoKiller  17.01.2013, 13:56
@jimmy8373

Ja, normalerweise schon, die Antwort ist falsch...

MosqitoKiller  17.01.2013, 13:56

Da hast Du aber was falsch verstanden...

Was Du erlebt hast, ist die Güteverhandlung, zur Hauptverhandlung ist es gar nicht mehr gekommen...

Wenn die Güteverhandlung scheitert und gleich anschließend die Hauptverhandlung stattfindet, gibt es keinen weiteren Termin mehr, dann wird ein Urteil gefällt, entweder sofort oder spätestens nach 3 Wochen...

Blindi56  17.01.2013, 14:45
@MosqitoKiller

Ich habe die Vorladung vorliegen, da steht eindeutig "Gütetermin mit anschließender Verhandlung", und es wurde uns eindeutig gesagt, dass des bei Scheitern der Güteverhandlung in mehreren Wochen einen neuen Termin gibt. (Wir hatten uns aber geeinigt. Selbst da hat es noch 4 Wochen gedauert, bis die Kosten fertig ausgerechnet waren, es also zum entgültigen Beschluß gekommen ist. Das war allerings Zivilrecht, nicht Strafrecht (wo es Güteverhandlung wohl auch nicht gibt?).

Güteverhandlung bedeutet eh "Zahlen einer Geldsumme",bzw. sich dazu bereit erklären, und nicht Rauswurf aus einer Wohnung....

MosqitoKiller  17.01.2013, 14:51
@Blindi56

Na da hat aber dann irgendwer überhaupt keine Ahnung gehabt... ;-)

"mit anschließender Verhandlung" bedeutet normalerweise, dass an diesem Termin bis zum Ende verhandelt wird und daraufhin ein Urteil gesprochen wird, und das muss innerhalb von 3 Wochen geschehen (§ 310 ZPO)...

Es sei denn natürlich, die Sachlage ist so umfangreich, dass es einen neuen Termin geben muss, z.B. weil weitere Zeugen gehört werden müssen, die zum Termin nicht geladen sind. Das ist aber bei der Überlastung der Gerichte eher selten der Fall, vor allem bei Mietrechtssachen...

Blindi56  18.01.2013, 10:23
@MosqitoKiller

Nein, auch das wurde uns erklärt: auch bei einem Termin in mehreren Wochen würden die selbern Zeugen vorgeladen und es können keine neuen "Erkenntnisse" eingebracht werden. Es war bereits der genannte Zeuge vorgeladen, der dann wegen Vergleich gar nicht gehört wurde und vor der Verhandlung entlassen.

Der Gütetermin selbst bestand darin, dass die Richterin (und die Anwälte) wegen einiger unklaren Punkte die Kläger und Beklagten noch mal befragt haben (Sachlage klären), und dann nur gefragt haben, ob wir mit einem Vergleich einverstanden sind. Die Verhandlung bestand dann darin, die Höhe des Vergleichs und die Zahlungsmodalitäten festzulegen.

Wir hatten uns das Ganze auch anders vorgestellt (hätten z. B. gerne gehört, was der Zeuge da ausgesagt hätte)....

MosqitoKiller  18.01.2013, 10:29
@Blindi56

Wie ich schrieb, hier hat anscheinend jemand überhaupt keine Ahnung gehabt, in diesem Fall offensichtlich die Richterin...

Wenn der Vermieter einen Räumungsurteil bekommt, kann er den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragen. Die Kosten gehen zu deinen Lasten.

Es wird geschaut, ob beide sich einigen können, und wenn nicht, wird geurteilt. Das kann in 10 Minuten gegessen sein. Danach hast Du noch 1-2 Monate...

jimmy8373 
Fragesteller
 17.01.2013, 13:56

länger nicht?

MosqitoKiller  17.01.2013, 13:58
@jimmy8373

Nein, es sei denn, der Vermieter lässt sich Zeit...

Urteilsverkündigung 0-3 Wochen

Räumungsauftrag und Zustellung 1-2 Wochen

Räumungsfrist 3 Wochen

Macht insgesamt 4-8 Wochen...

Um was gehts denn überhaupt? ist die Kündigung berechtigt? Keine Miete bezahlt?

jimmy8373 
Fragesteller
 17.01.2013, 13:47

Ja ist berechtigt. Job verloren, konnte miete nicht mehr zahlen usw. Problem ist der termin is mitte februar. eine neue wohnung hab ich aber frühstens ab märz/april

Det1965  17.01.2013, 14:12
@jimmy8373

Das wird knapp. Am Besten dem Richter dies mitteilen, vielleicht geht durch seine Vermittlung der Vermieter drauf ein. Und aktzeptiert eine Ratenzahlung der Mietschulden.