Grundstückskauf beim Notar Zahlung getätigt Verkäufer beschreitet es?

6 Antworten

Erstatte eine Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen Unbekannt. Irgendjemand muss das Geld haben, entweder der Grundstücksverkäufer (dann wäre es versuchter Betrug) oder irgendwo in den Kanälen der Bank.

Das ist auf jeden Fall ein schnellerer Weg, als sich mit den beiden Banken zu streiten.

grundstückskaufvertrag unterschrieben vom Notar alle Unterlagen
erhalten und die Zahlungsaufforderung der Preis wurde auf das Konto im
Vertrag überwiesen

Man fasst es nicht. Habt ihr entgegen der Empfehlung des Notars (er wird sicher darauf hingewiesen haben) etwa ausgemacht, den Kaufbetrag auf ein angegebenes Privatkonto zu überweisen? Und das evtl. noch nichtmal in D? Wer bitte überweist denn eine ggfs. 6-stellige Summe einfach mal so ins Blaue?

nur der Verkäufer sagt es wäre noch nicht angekommen

Warum erstaunt mich das nur nicht?

was soll ich tun wenn er sagt bzw. Lügt das Geld nicht bekommen zu haben?

Sollte es tatsächlich (angeblich oder nicht) nicht ankommen: Anzeige wegen Unterschlagung stellen, denn anders kann man bei der kontenführenden Stelle keine Auskünfte über Kontoinhaber und Geldeingang erhalten. -> Anwalt.

Was kann ich tun?? Das Geld ist weg..

Stimmt. Genau deswegen regelt man das über das Notaranderkonto, und niemals über Privatkonten.

Nur im Notfall jetzt weil ich das Grundstück doch besitze wenn das geforderte Geld weg ist!

Falsch. Sofern der Verkäufer den Kaufpreiseingang nicht bestätigt, kann der Notar keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen und somit den Besitzübergang testieren lassen. Insofern hast du bis dato ein wertloses Stück Papier in der Hand. Wenn du auf einen Betrüger hereingefallen sein solltest, hat das vermutlich Methode; das Konto wird nach Zahlungseingang aufgelöst, und das Spiel beginnt von vorn.

lesterb42  08.11.2017, 10:04


Genau deswegen regelt man das über das Notaranderkonto,

Ich habe da in den letzten 20 Jahren andere Erfahrungen gemacht. Notaranderkonten werden von den Notaren fast überhaupt nicht mehr angeboten, nur noch im "Notfall".

FordPrefect  08.11.2017, 10:24
@lesterb42

Interessant - das stimmt; ich kenne es tatsächlich noch ausschließlich via Anderkonto. Da frage ich mich aber schon, wie sich der Erwerber dann versichern will, dass der Veräußerer nicht fälschlich behauptet, den Betrag nicht erhalten zu haben?

kabbes69  08.11.2017, 19:28
@FordPrefect

in dem der Notar sich im Kaufvertrag 

a) vom Verkäufer die Vollmacht geben lässt, dieses selbst bei der Bank zu prüfen. oder 

b) so formuliert der Kaufpreiseingang vom Verkäufer bestätigt oder sonst schriftlich nachgewiesen wird. ( dann genügt die Mitteilung der auszahlenden Bank) 

 

Überprüfe das wieder bei deiner Bank: Sind die Kontodaten korrekt, lass dir eine Auszahlungsbestätigung ausstellen, diese sendest du  an den Notar und an den Verkäufer . Evtl wurde im Vertrag dem Notar Vollmacht erteilt sich den Eingang von der Bank bestätigen zu lassen. Wann hast du denn die Auszahlung gemacht? 

Geld liegt noch auf dehm Underkonto vom Notar !

Kleinem38 
Fragesteller
 07.11.2017, 19:47

Nein. Das Privatkonto von denen wurde angegeben kein Treuhandkonto 

schoschi06  07.11.2017, 19:50
@Kleinem38

Überweisungsbeleg !

FordPrefect  08.11.2017, 08:53
@schoschi06

Im Kontext nur für eine Anzeige von Bedeutung. Der Notar kann den Grundbucheintrag ohne Freigabe durch den Verkäufer nicht beantragen.

Klär das bei deiner Bank.