Grundstück „zurückgeben“?

9 Antworten

Plötzlich steigende Preise sind kein Grund, einen Vertrag für nichtig zu erklären.

Laut Vertrag wurden die Käufer verpflichtet, das Haus innerhalb von 4 Jahren zu bauen.

Sämtliche Vertragsänderungen oder Austritte bedürfen immer die Zustimmung beider Parteien. Das heißt der Vertrag kann nicht einfach einseitig verworfen werden.

Da gibt es ohne die Zustimmung der Gegenpartei keinen Weg raus.

Geht natürlich nicht.

Auf Seite 9 III 1 (3) steht, dass die Gemeinde einer Veräußerung des unbebauten Grundstück NICHT zustimmen wird.

Bleibt nur der Gemeinde die in der Person des Erwerber liegenden persönlichen Gründe mitzuteilen, damit die Gemeinde von ihrem Ankaufrecht Gebrauch machen kann.

Zurück- gibt es dann hier überhaupt nichts. "Kosten- und lastenfrei" zu übertragen. Sämtliche mit dem Rückkauf verbundenen Kosten müssen von den Bekannten getragen werden bzw. berechtigt die Gemeinde vom Rückkaufpreis in Abzug zu bringen.

Mit der Grunderwerbsteuer bin ich mir hier nicht sicher, ich tendiere dazu, dass diese dann nochmal von den Bekannten bezahlt wird bzw. oder eben von der Gemeinde vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird.

War der Kaufpreis bereits finanziert, Vorfälligkeit plus Löschung der Grundschuld,

Alles unter dem Vorbehalt, dass hier nur ein Teil des Vertrages abgebildet ist.

Dass die Bauzinsen mittelfristig sinken, nehme ich nicht an. Baukosten- keine Ahnung.

Diese Entwicklung war aber letztes Jahr bereits abzusehen. Ich könnte es vielleicht verstehen wenn das Grundstück bereits vor 3 Jahren erworben wurde und man dieses Jahr mit dem Rohbau beginnen wollte.

So einfach aussteigen kann man aus dem Vertrag nicht! Wenn jetzt schon klar ist, dass der Pflicht zum Bau eines Hauses innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht nachgekommen werden kann, könnte vielleicht ein Gespräch mit der Stadt, die das Grundstück veräußert hat, helfen.

Selbst wenn die Stadt das Grundstück zurückkaufen würde, wären Deine Freunde deutlich ärmer als vorher, denn die (nicht unerheblichen) Kosten für den Grundstückskauf und -verkauf wird die Stadt sicherlich nicht übernehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Verkauft ist verkauft. Der Käufer muss den Grund nicht zurücknehmen. Aber es bleibt ihnen der Weg offen, den Grund selbst zu verkaufen

Natürlich kann man deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Dieses Risiko liegt in der Sphäre des Käufers und es war im Übrigen auch klar, dass die Zinsen wieder steigen.

Allerdings ist die Gemeinde daran interessiert, dass das Grundstück zeitnah bebaut wird. Daher wird sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sein und vermutlich einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Auf den Nebenkosten (bis auf Grunderwerbsteuer) bleiben die Käufer aber sitzen.