Private BU Rente und ALG1?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Rente ist kein anzurechnendes Erwerbseinkommen, es müsste also nicht angegeben werden, melden müsstest du nur, wenn du gar nicht mehr arbeitsfähig wärst bzw.der Vermittlung nicht mehr voll zur Verfügung stehen könntest.

Dann hätte die Rente zwar immer noch keinen Einfluss auf deinen Anspruch, wenn du aber nur noch teilweise Vermittelbar sein würdest würde dein ALG - 1 Anspruch prozentual je nach Verfügbarkeit gekürzt, wenn dein ALG - 1 Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung berechnet wurde.

Danke dir für deinen Stern !

Was hat jetzt erst einmal eine BU-Rente mit dem ALG I ! zu tun? ALG I ist eine Versicherungsleistung, welche Du erhältst, wenn Du arbeitslos geworden bist.

Es stellt sich allerdings die Frage inwieweit Du gesundheitlich betrachtet dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst / stehen kannst. Ergo wirst Du Deine Berufsunfähigkeit ansprechen müssen.