Grunderwerbssteuer zurückfordern bei Nichtzustandekommen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Eigentum am Grundstück noch nicht übergegangen ist, dann kann ein Antrag nach § 16 (1) GrEStG bzw. bei Rückerwerb (also Eigentumswechsel) nach § 16 (2) GrEStG gestellt werden. Hierzu müssen aber die in den Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt sein.