Grunderwerbssteuer zurückfordern bei Nichtzustandekommen?
Hallo zusammen,
wenn man einen Neubau kauft, der erst Monate später fertig gestellt wird, wie verhält es sich mit der Grunderwerbssteuer? Nachdem der Notarvertrag unterschrieben ist (also Monate vor Fertigstellung), wird die Grunderwerbssteuer fällig. Was ist, wenn die Fertigstellung wegen zB Insolvenz nicht abgeschlossen wird? Was passiert mit der bereits entrichteten Steuer?
Vielen Dank vorab
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn das Eigentum am Grundstück noch nicht übergegangen ist, dann kann ein Antrag nach § 16 (1) GrEStG bzw. bei Rückerwerb (also Eigentumswechsel) nach § 16 (2) GrEStG gestellt werden. Hierzu müssen aber die in den Vorschriften genannten Voraussetzungen erfüllt sein.