Hausübertragung / Schenkung welches Datum zählt, das beim Notar, oder das beim Gericht?
Ich habe ein Haus auf meine Tochter übertragen/ Schenkung. Meine Frage ist welches Datum für die Übertragung nun zählt, ist es das Datum von dem Tag an dem wir beim Notar den Vertrag unterschrieben haben? Oder ist es der Tag an dem das Amtsgericht die Eintragung vornimmt? Weil der Notarvertrag ist jetzt schon fast 3 Monate her, meine Tochter bezahlt sogar schon die Grundsteuer an das Finanzamt für das Haus. Aber vom Gericht ist die Eintragung noch nicht vorgenommen, weil das Gericht für die Bearbeitung eine Zeit von bis zu 12 Wochen braucht. Was auch laut dem Notar seit eh und je schon immer so gewesen ist bei dem Amtsgericht. Es kommt mir auch nicht auf einen Monat an, nur mich würde schon interessieren welches Datum zählt, weil meiner Meinung nach müsste es ja von der Logik das sein, wo wir beim Notar unterschrieben haben. Und nicht wenn mal jemand beim Gericht sich bereit erklärt das zu bearbeiten...?
1 Antwort
Für welchen Sachverhalt wäre das Datum für dich denn interessant zu erfahren?
Schenkungssteuer fiele bereits mit notarieller Schenkungsvereinbarung an, da in diesem Zeitpunkt Vermögen erworben wurde. Ebenso der Lasten- und Gefahrenübergang auf die Schenkungsnehmerin - Steuern und Gebühren zahlt sie also schon zurecht..
Pflichtteilsergänzungsansprüche der Geschwister, Belastungen durch Hypotheken oder Verkauf erst mit Eigentumserwerb durch Grundbucheintragung - bis zum lebzeitigen Vollzug kann die Schenkung ja widerrufen werden.
Dies auch noch 10 Jahre rückwirkend, etwa im Fall der Verarmung oder Pflegekostenbedarf des Schenkers, der staatliche Grundsicherung erfordern würde.
G imager761