Greift die Rechtsschutz bei fällen die in der Vergangenheit passiert sind?

6 Antworten

Rechtsschutzversicherungen decken grundsätzlich keine Fälle ab, die in der Vergangenheit entstanden sind. Wenn der Grund für die Weigerung, die Kaution zurückzuzahlen, schon beim Abschluss des Rechtsschutzvertrags bestand, ist er nicht abgedeckt.

Zudem ist beim Neuabschluss von Rechtsschutzverträgen zu beachten, dass es im Regelfall eine dreimonatige Schonfrist für die Versicherung gibt: In den ersten drei Monaten nach Abschluss des Vertrages braucht die Versicherung nicht für Schäden aufzukommen.

Buerger41  26.02.2016, 23:47

Rechtsschutzversicherungen decken grundsätzlich keine Fälle ab, die in der Vergangenheit entstanden sind

Diese Aussage ist "grundsätzlich" falsch.

Es kommt darauf an, wann die Rechtslage sich geändert hat, wenn du jetzt bereits Ärger erwartest, ist es zu spät für diesen Fall eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Dabei siehst du aber, wozu diese gut sein kann, für die Zukunft.

Buerger41  25.02.2016, 16:59

Die Änderung der Rechtslage, Herr Hans, spielt eine Rolle, wenn es sich um Fälle des Erb- und Familienrechts handelt . Im Immobilienrecht kommt es auf den Rechtsverstoß an.

Das sollte so ein alter Hase wie Sie aber wissen .

Kann es sein, dass Sie die Frage falsch gestellt haben?

Sie erwarten also, dass beim Auszug eines Mieters - oder Ihr eigener Auszug - ein Problem mit der Kaution gibt?  Sie können diesen möglichen Ärger absichern.  Am besten bei einem RS-Versicherer, der im Mietrechtsschutz die Folgeereignistheorie anwendet.

Ansonsten haben Sie schlechte Karten.

Erteilen Sie am besten ein Mandat einem ausgewiesenen Rechtsschutzfachmann. Einen solchen finden Sie meist unter den Versicherungsmaklern.

Man kann Versicherungen nur für zukünftige Schadenereignisse abschließen.

Die private Rechtsschutzversicherung greift gar nicht bei Mieterfällen. Die würde nur greifen, wenn du Mieter bist und NICHT Vermieter. Da musst du eine gewerbliche Rechtschutzversicherung abschließen. Und die ist ziemlich teuer. Wenn du Aussicht auf Erfolg hast, brauchst du gar keine Rechtsschutzversicherung, denn dann muss der Beklagte die Gebühren zahlen. Du zahlst nur den Vorschuss.

marcussummer  25.02.2016, 16:04

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung hat nicht notwendigerweise etwas mit dem Vermieterrechtsschutz zu tun. Man kann als Vermieter auch einen separaten Rechtsschutzvertrag für ein bestimmtes Mietobjekt abschließen.

kevin1905  25.02.2016, 16:06

Da musst du eine gewerbliche Rechtschutzversicherung abschließen.

Bei Wohnraumvermietung nicht zwingend. Vermieter-RS lässt sich auch in Privatverträgen meist als Baustein mit absichern.

ollikanns  25.02.2016, 16:07
@kevin1905

War bei meiner Versicherung nicht möglich. Da ging nur Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz.

marcussummer  25.02.2016, 16:32
@ollikanns

Keine Versicherung kann gezwungen werden, einen bestimmten Versicherungsvertrag anzubieten und auch Vermieterrechtschutz zu gewähren. Aber es kann auch keinem Vermieter verboten werden, sich den gewünschten Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung zu holen, wenn die bisherige da nicht flexibel ist...