GmbH/UG Gründung als Investor(Stillergesselschafter mit 50% Anteil) an der Firma, muss man sowas bei seinem Arbeitgeber angeben, Anlage anstelle Nebenarbeit?

2 Antworten

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Eine stille Gesellschaft gründet man mit der GmbH/UG als Partner. Man kann nicht als ein stiller Gesellschafter in eine GmbH eintreten. Denn die Gesellschafterverhältnisse stehen im Handelsregister.

Sollte beispielsweise bei Dir ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag stehen - was rechtlich oft falsch vereinbart wird - dann wäre das tatsächlich ein machbarer Weg um die Beteiligungsverhältnisse weitgehend geheim zu halten.

Bin mir bei der Firmierung der neuen Gesellschaft an einer Stelle unsicher. Ob der Hinweis auf eine atypisch stille Gesellschaft [ASG] erfolgen muss oder nicht. Beim Finanzamt muss die GmbH dann allerdings eine zusätzliche Erklärung einreichen.

Da sollte man sich allerdings wirklich einen in diesem Bereich versierten Steuerberater suchen und es dürfte klar sein, dass die Rechnungen im oberen Teil der Gebührentabelle liegen werden. Vielleicht sogar eine Zeitgebühr vereinbart wird - für den Fall, dass die Gebührentabelle kein ausreichendes Ergebnis für die Beratungsrechnung her gibt.

Wenn du nur stiller Gesellschafter bist und nicht arbeitest, warum sollte das dann deinen Arbeitgeber interessieren? Interessant ist das nur für das Finanzamt (Nebeneinkünfte).