Gilt "ein Glas Wein ins Gesicht schütten" als tätlicher Angriff?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich hatte kein Feuer und habe das Feuerzeug, das auf dem Tisch lag, ohne zu fragen benutzt. Das ist unhöflich, keine Frage.

Nein, das ist nicht unhöflich. Das ist rechtswidrig. Das ist verbotene Eigenmacht:

Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

Aber das rechtfertigt doch wohl nicht, mir ein Glas Wein ins Gesicht zu schütten.

Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

Ich bin dann auf den losgegangen.

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bevor Blut geflossen ist, hat man uns gottseidank getrennt. Die Frage ist jetzt: Wer hat angefangen? Die Leute da sagen, dass ich es war.

Wer denn auch sonst?

Wie ist die Rechtslage?

Du hast rechtswidrig gehandelt. Das Glas Wein kann oder kann nicht als gerechtfertigt angesehen werden. Jedenfalls hast du nur - wenn es denn nicht gerechtfertigt war - infolge deiner vorwerfbaren Notwehrprovokation nur ein eingeschränktes Verteidigungsrecht.

Kurz gefasst: Deine Schuld.

Ihr beide habt rechtswidrig gehandelt.

Zwar könnte man das Nehmen des Feuerzeugs als Diebstahlsversuch werten, gegen den Notwehr zulässig wäre. Allerdings ist die Abwehr - Glas Wein ins Gesicht - keinesfalls eine erforderliche Verteidigung, daher rechtswidrig. Von daher könnte das Glas Wein eine tätliche Beleidigung sein, ggf. Sachbeschädigung und sogar Körperverletzung.

Gegen diese Taten hättest du nun wieder ein Notwehrrecht. "Ich bin dann auf den losgegangen" deutet einerseits darauf hin, dass dein Handeln nicht vom Verteidigungswillen getragen war, andererseits war der Angriff mit dem Schütten beendet (es sei denn, dass der Angreiferbereits nach dem nächsten Glas griff um es dir ins Gesicht zu schütten), so dass Notwehr gar nicht mehr zulässig gewesen wäre.

Also, ihr beide seid schuld... vertragt euch wieder.

Sil2602 
Fragesteller
 31.05.2019, 17:13

Wir haben uns ein paar Minuten später wieder vertragen.

  • Das Feuerzeug einfach so zu nehmen war in der Tat nicht mehr als einfach unhöflich.
  • Das Wein ins Gesicht Schütten ist zunächst mal auch einfach nur unhöflich. Strafbar könnte es vielleicht sein, wenn der Wein in den Augen brennt (Körperverletzung) oder, falls es Rotwein war, er das teure weiße Hemd versaut (Sachbeschädigung). Vielleicht würde sich auch ein Richter finden, der das als Beleidigung wertet.
  • Auf jeden Fall ist das Wein ins Gesicht Schütten bereits beendet gewesen, als du den Weinschütter angegriffen hast. Dieser Angriff ist daher durch nichts gerechtfertigt und wäre im Falle einer Verletzung eine strafbare Körperverletzung.
Sil2602 
Fragesteller
 31.05.2019, 17:31

Gut, und wie wäre es, wenn er (1,80m, 80kg) mich (1,70m, 63kg) verletzt hätte? Wahrscheinlich wäre er fein raus und ich der "Selberschulddepp"

AntonAntonsen  31.05.2019, 19:21
@Sil2602

Dann müsste man abklären, ob er in Notwehr gehandelt hat. Falls ja, erwartet ihn keine Strafe. Falls nein, würde auch er sich strafbar machen.

Ist ein Angriff, mit Gewalt wehren geht nicht, aber Anzeige wegen Körperverlezung geht.

Dein Handeln kann man auch als Diebstahlsversuch auffassen ...