Gilt die Bonpflicht auch für den Flohmarkt, für den Kirchenbasar , für Vereinsfeste .. gar für die Konfirmation, wenn man Geldgeschenke in Empfang nimmt?

7 Antworten

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/18_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2016-12-28-Kassenmanipulationsschutzgestz/0-Gesetz.html

Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung.

wurzlsepp668  27.12.2019, 11:40

im Ernst?`???

einen Link aus 2016!!!!

kleiner Tipp:

der Link ist komplett überholt, Bäckereien (die nachweislich Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung verkaufen) unterliegen der Bonplficht!

frodobeutlin100  27.12.2019, 11:44
@wurzlsepp668

steht so auf der Seite des BMF (!)

Wenn das Bargeld abgeschaft wird, oder bei Kartenzahlung könnte theoretisch die Bonpflicht entfallen. Trotzdem mag der eine oder andere einen Bon brauchen, wegen Gewährleistung, zum Umtausch usw. Man kann in manchen Ländern fast nur noch mit Karte zahlen, dann ist die Summe theoretisch auf dem Bankkonto gebongt und die Auszüge darf das Finanzamt ja einsehen.

Das gilt nur, wenn ein elektronisches Kassensystem verwendet wird. Für mechanische Kassen und offene Handkassen gilt die Pflicht nicht.

Natürlich nicht.

Phantom65  30.12.2019, 09:09

Wenn du eine offene Kasse hast nicht. Nur wenn du eine elektronische Kasse hättest

Da er nur steuerliche Relevanz hat: Nein.