Gibt's eine rechtliche Handhabe gegen Leute, die die Reichskriegsflagge (Weimarer Republik) hissen?

Fahne - (Rechtsextremismus, Weimarer Republik, Flagge)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Gartenvorstand hat leider recht. Aus Wikipedia:

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.

Zur Verwendung der Versionen ohne Hakenkreuz gibt der deutsche Verfassungsschutz an:

„Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“

adavan 
Fragesteller
 19.08.2012, 19:54

Dazu kommen offensichtlich noch landesinterne Regelungen, was die Flagge v o r 1933 betrifft. Bayern z.B. erlaubt sie.....fand ich gerade im Netz

Daniel4141  16.11.2013, 18:05
@adavan

tja so ist das sie hat auch recht wenig mit der Nazi zeit zu tun es ist einfach die frühere Nationalflagge Deutschlands mit einem Bundesverdienstkreuz was spricht da bitteschön gegen?

Gott zum Gruße.

Warum ist eigentlich jeder, welcher ein schwarz-weiß-rotes Tuch an einem Fahnenmast aufzieht, immer gleich ein braun-denkender Mensch, rechtsradikal, ein Nazi oder sonst irgendwie verfassungsfeindlich eingestellt? Das würde mich mal brennend interessieren!

So, nun zur eigentlichen Antwort:

Was Nationalflaggen des Nationalsozialismus und die Benutzung dessen Symbole anbelangt, so gibt es eine eindeutige Gesetzeslage: Innerhalb der eigenen 4 Wände und ohne Möglichkeit der Einsicht von außen darf alles, was mit dem NS zu tun hat, verwendet werden. Einem etwaigen Besucher darf allerdings nichts davon gezeigt werden!

Flaggen der Wiemarer Republik (auf dem Bild ist die Handelsflagge zu sehen) und Flaggen des Deutschen Reiches (von 1871 bis 1918) dürfen sehr wohl benutzt werden- auch im Garten, also in der Quasi-Öffentlichkeit! Es gilt allerdings die Einschränkung, daß eben diese Flaggen nur dann geführt werden dürfen, wenn absolut sichergestellt ist, daß kein verfassungsfeindlicher Hintergrund vorliegt und erkennbar ist.

An meinem Profilbild ist zu erkennen, mit was ich mich in meiner Freizeit beschäftige. In meinem Garten werden am 02. September, am 18. Januar und am 27. Januar die Flagge der kaiserlichen Marine (1,50m x 3m), die kaiserliche Standarte und die Flagge des Großherzogtums Baden aufgezogen!!! Bei google und wikipedia findet man die Ereignisse zu oben genannten Daten.

Der geneigte Leser dieser Antwort darf versichert sein, daß ich alles bin, aber mit Sicherheit kein Nazi!

MfG, ein Kaisergrenadier

adavan 
Fragesteller
 26.10.2012, 21:11

Bist du denn ein Kaisergrenadier?

PaulBaeumer  27.10.2012, 01:25
@adavan
  1. Compagnie, 1. Bataillon, 2. grhzgl badisches Grenadier-Regiment

"Kaiser Wilhelm I." N°110

Selbstverständlich bin ich das "nur" in meiner Freizeit während eines Reenactments oder als Teil der Abteilung "Militärhistorik" meiner Reservistenkameradschaft. Ich habe allerdings 3 Urgroßväter und einen Urgroßonkel, welche alle in diesem Regiment gedient haben. Ihnen zu ehren habe ich mich für dieses Regiment entschieden.

Muß mich aber noch für den Schreibfehler entschuldigen. Es muß natürlich "Weimarer Republik" heißen! :-(

PaulBaeumer  28.10.2012, 00:34

Berichtigung: Auf dem Bild ist die sogenannte Gösch zu sehen. Das ist die Flagge, welche am Bug eines Kriegsschiffes gesetzt wird. Die Handelsflagge unterscheidet sich von der Gösch durch das Fehlen des eisernen Kreuzes.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

auch wenn die Reichskriegsflagge ohne Hakenkreuz (mit Deutschordenkreuz) nicht verboten ist, empfehlen wir für den Fall, dass sie öffentlich präsentiert wird, dies der Polizei im Sinne einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu melden. Da dort wo diese Flagge in der Öffentlichkeit auftaucht, dahinter fast immer rechtsextrem orientierte Gruppen, zumindest aber Menschen mit einer klaren revisionistischen Einstellung stehen, ist dies unseres Erachtens nicht nur eine Sache der Polizei , sondern der Zivilgesellschaft darauf zu reagieren. Wir empfehlen deshalb sich mit zivligesellschaftlich engagierten Netzwerken in Verbindung zu setzen und sich hinsichtlich möglicher Gegenmaßnahmen zu beraten. In Rheinland-Pfalz ist das z.B das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus. Mehr dazu unter www.beratungsnetzwerk-rlp.de Grüsse vom Komplex-Team

Informier dich mal bei deinen Freunden und Helfern in Grün (oder mittlerweile auch blau). Wenn du sowas im eigenen heim im verschlossenen hast ists vielleicht noch im Graubereich, aber im garten so ne Flagge zu hissen... Die Flagge wird vermutlich konfisziert werden und der Besitzer muss ne Strafe zahlen.

adavan 
Fragesteller
 19.08.2012, 19:44

Jupp. In der Gartenkolonie. Gab wohl schon etliche Beschwerden, und der Vorstand meinte, er könne nicht dagegen vorgehen. ?

Fugitive  19.08.2012, 19:52
@adavan

Einfach mal die Cops rufen und denen das zeigen. Die werden sich die Flagge mal ansehen und mit demjenigen reden, der die gehisst hat. Keine Macht den braunen!

Die Reichskriegsfallge gilt als Verfassungsfeindlich Symbol, von daher auf jeden Fall! Du musst aber sicher gehen, dass es auch wirklich die Reichskriegsfallge ist. Die normale Flagge ist legal, sie ist nur illegal, wenn in der Mitte der Flagge das Deutschordenskreuz zu sehen ist. Sicher bin ich mir aber nich soo.

Fawkes96  19.08.2012, 19:42

Habe jetzt erst das Bild, dass du gepostet hast gesehen. Habe auch gerade nochma was drüber gelesen, also in sieben von sechzehn Bundeslândern werden Flaggen von vor der NS-Zeit als Verstoss gegen die öffentliche Ordnung betrachtet.

Fawkes96  19.08.2012, 19:42

Habe jetzt erst das Bild, dass du gepostet hast gesehen. Habe auch gerade nochma was drüber gelesen, also in sieben von sechzehn Bundeslândern werden Flaggen von vor der NS-Zeit als Verstoss gegen die öffentliche Ordnung betrachtet.

PaulBaeumer  27.10.2012, 01:34

Falsch! Weder ist diese Flagge verboten, noch handelt es sich um das Deutschordenkreuz! Bei dem Kreuz handelt es sich um das "Eiserne Kreuz"- eine Auszeichnung, welche bereits im Jahre 1813 zum 1. Male gestiftet wurde...