Gibt es eine Interessenvertretung für Apothekr (Betriebsrat/Personalrat)?

3 Antworten

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Die meisten Apotheken dürften zu klein sein, um einen Betriebsrat zu haben.

Urlaub ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, darüber hinaus gelten die entsprechenden Gesetzt.

Bei Krankheit ist eigentlich auch alles gesetzlich geregelt. Du hast (bis auf die Anfangszeit) Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch denArbeitgeber, danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. 

Wenn Du eine präzise Frage hast, wäre es besser, wenn Du diese auch stellen würdest. Du fragst sehr allgemein.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) oder 24 Werktage (6-Tage-Woche).

Bei Krankheit musst Du 6 Wochen Deinen Lohn/Dein Gehalt bekommen, danach gibt es Krankengeld. Ausnahme ist, wenn Du erst in dieser Apotheke angefangen hast.

Ab 5 Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden.

Die meisten Apotheken werden kleiner sein.