Gibt es ein Anzeige-Frist bei Diebstahl?

3 Antworten

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Grundsätzlich gibt es keine Anzeigefrist. Allerdings gibt es zwei Sonderfälle: Wenn es sich um den Diebstahl einer Sache von geringem Wert handelt (bis ca. 25 Euro) verfolgt die Justiz das nur, wenn entweder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt oder vom Geschädigten förmlich STRAFANTRAG gestellt wurde. Dieser Strafantrag kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat oder des Täters gestellt werden. Danach ist kein Strafantrag mehr möglich. Zweiter Fall: Ein Strafantrag ist sogar zwingend notwendig, wenn es sich um sogenannten "Familiendiebstahl" handelt, die Tat also von einem Angehörigen begangen wurde. Ohne Antrag keine Verfolgung. Auch hier gilt die 3 Monats Frist.

Der Strafantrag muß im übrigen schriftlich gestellt und unterschrieben werden. (Formulare bei der Polizei)

skyfly71  02.08.2011, 16:57

Geringwertigkeit besteht bis 50,-€. Sonst gute Antwort.

Eine Frist besteht eigentlich nicht, aber es besteht eine Verjährungsfrist.

Aber je später man eine Anzeige erstattet, desto schwieriger wird es, des Dieb zu ermitteln, bzw. die Straftat zu ahnden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung

Claymore6 
Fragesteller
 01.08.2011, 17:35

danke

Wenn es sich um etwas handelt, womit der Dieb etwas anstellen kann, wofür du dann zur Rechenschaft gezogen werden könntest, weil es eindeutig dir gehört (z. B. Mobiltelefon, Personalausweis, Führerschein, EC-Karte usw.), dann musst du sofort Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten!

Moritzburg  01.08.2011, 17:45

Außerdem kann die sofortige Meldung wichtig für eine Versicherung sein. Nehmen wir an, es wird etwas gestohlen oder zerstört was versichert ist: Dann musst du das auch sofort der Versicherung mitteilen und den Schaden so weit wie möglich begrenzen - je nachdem was passiert ist.