Ich warte seid 5 Monaten auf eine angebliche Anzeige wurde sie eingestellt?
Verdacht auf diebstahl #exjob
6 Antworten
Hallo,
Wenn die Verfolgungsverjährung nach 5 Jahren abgelsufen ist, brauchst du keine Strage mehr befürchten.
Die Verjährung setzt dann nach 25 Jahren ein. Nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB verjähren Taten, die als Höchststrafe mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsehen, nach 20 Jahren. Darunter zählt der Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB. Die Norm sieht ein Mindestmaß von nicht unter fünf Jahren vor.
Die Vollstreckungsverjährung hingegen beginnt nach einem rechtskräftigen Urteil zu laufen.
Damit meine ich das du natürlich noch eine bekommen kannst, nach der Verjährung musst du allerdings keine Strafe befürchten.
Das stellt in absolut keiner Art und Weise eine Antwort auf die Frage dar.
seid = sein, werden = d
seit = zeitlich
Eine Anzeige allein bewirkt ja noch nichts. Sie kann auch nicht eingestellt werden.
Ein Strafantrag sorgt dann in der Regel für ein Verfahren. DIESES kann man einstellen.
Das kann dauern.
Gruß S.
Nach 5 Monaten kannst du davon ausgehen, dass nix mehr kommt.
bei mir ist nach 9 Monaten überraschend ein Gerichtsverfahren gekommen
Da ist Quatsch.
Wenn sie eingestellt worden wäre, wüsstest du das.
5 Monate ist eine lange Zeit mach dich nochmal auf eine Überraschung gefasst aber solang die nicht da ist ist alles gut
Wenn dir nur angedroht wurde eine Anzeige zu kriegen dann enspann dich
Wenn du nichts geklaut hast kannst dich auch enspannen
Also eigentlich sollte da nichts mehr kommen aber wenn du nichts geklaut hast musst du dir keine Gedanken drum machen
???? ????