Gewohnheitsrecht , wenn der Arbeitgeber den Stundenlohn nicht mehr zahlen möchte?

5 Antworten

Wurdest du in den 4 Jahren von DB bezahlt?


Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 09:48

Also im Vertrag steht das 10€ der Grundlohn ist und wenn wir an einem Objekt arbeiten eine Zusatzvereinbarung haben von 14,24. meine Sorge ist einfach das sind mal 400-500 Euro weniger

Pucky99  02.11.2017, 09:49
@Asminlara

Dann ist da doch unstrittig. Der Vertrag besitzt doch Gültigkeit.

TW1920  02.11.2017, 09:57
@Asminlara

Dann ist zu prüfen ob du dieses eine Monat noch für dieses vereinbarte Objekt tätig bist. Dann klärt sich die Frage selbst ;)

DerHans  02.11.2017, 10:01
@Asminlara

Das Projekt ist beendet, und damit ist der Zuschlag weg.

Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 09:49

Nein von der firme die im Auftrag der db gearbeitet hat

Das ist ärgerlich. Wenn du Berufs-Rechtsschutz hättest wäre das gut, denn dann kannst du dich kostenlos bei einem Anwalt beraten. Ansonsten kann dir vielleicht das Arbeitsamt auch etwas dazu sagen.

Ich selbst schätze das so ein, dass du nichts dagegen machen kannst, wenn du jetzt wieder runtergestuft wirst.


Nur Du kennst die Vertragsbedingungen....lese sie oder frag nach!

Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.

Wärst du jetzt im Krankenstand würde sich dein Krankengeld nach den tatsächlichen Beiträgen richten, die du bezahlt hast.

In der Kündigungsfrist gilt, wenn der AG euch nicht weiter bei diesem Auftraggeber beschäftigen kann, der vereinbarte Stundenlohn.

Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 09:55

Auch wenn ich 4 Jahre lang mein Leben nach diesem Stundenlohn aufgebaut habe? Und die Stunden von 160, wir haben immer mehr als 160 gemacht obwohl im Vertrag 120 steht fallen die jetzt auch weg

DerHans  02.11.2017, 09:58
@Asminlara

Du schreibst doch selbst, dass die höhe Stundenzahl und der Lohn objektbezogen war.

verliert der Arbeitsvermittler den Auftrag, muss er nur den vereinbarten Lohn weiter zahlen.

Wie du dein Leben "aufgebaut" hast, ist nicht Sache deines Arbeitsvertrages. Mit einer solchen Entwicklung musstest du ja auch jederzeit rechnen.

Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 10:04

Okey Danke

Familiengerd  02.11.2017, 17:39

Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es im deutschen Rechtssystem nicht.

Im Arbeitsrecht ist damit die "betriebliche Übung" gemeint - die allerdings nicht nur einen einzelnen Arbeitnehmer betreffen kann!

Sorry - aber deinen Text kann ich nicht nachvollziehen.

Danach hast du also 2 Arbeitsverträge und wirst doppelt bezahlt

Einmal von deinem Arbeitgeber und dann noch von der Deutschen Bahn AG!

Und außerdem willst du noch die Überstunden der letzten 4 Jahre nachgezahlt bekommen!

Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 09:52

Nein also ich arbeite für die Firma Kötter und die arbeiten für die DB , ich werde von Kötter bezahlt aber solange ich im Auftrag der DB z.b im Sicherheitsbereich bezahlt mir Kötter 14,24€

Apolon  02.11.2017, 09:53
@Asminlara

Dann solltest du mal deinen Arbeitsvertrag lesen, da steht alles was wichtig für dich ist.

TW1920  02.11.2017, 09:55

Ich glaube du hast nicht genau gelesen!

Er arbeitet bei EINER Firma, wo er fest an die DB verliehen wurde.

Also Bahn zahlt für x Leute an y und y zahlt x1 (=Fragesteller)

Und er will nicht Überstunden ausbezahlt haben, sondern Will seine 14,24 weiterhin haben!

DerHans  02.11.2017, 09:59
@TW1920

Das Projekt DB ist aber beendet.

Apolon  02.11.2017, 10:00
@TW1920

Und du hast wohl überlesen, dass der Auftrag durch die DB nicht mehr besteht.

Asminlara 
Fragesteller
 02.11.2017, 10:02

Genau DB ist beendet, wir hatten das Objekt DB 5 Jahre lang und da haben wir 14,24€ bekommen.

Apolon  02.11.2017, 12:30
@Asminlara

Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag sollte helfen!