Vollzeit um Unterhalt zu zahlen
Guten Tag.
Nach der Scheidung haben wir unsere Kinder aufgeteilt.Meine Tochter lebt bei mir und die Jungs bei ihrer Mutter. Mittlerweile ist auch der kleine 11 Jahre und in der weiterführenden schule in ganztag. Meine ex ist bei ihren Eltern mit ins Haus gezogen und arbeitete bisher halbtags. Ich bin der Meinung, dass sie jetzt auch vollzeit arbeiten gehen soll, um den vollen Unterhalt an meine Tochter zu zahlen. Sie meint, dass sie nicht mehr als 25 Stunden arbeiten will. Sie ist Beamtin und kann jederzeit in vollzeit gehen. Ich lebe mit meiner 15 jährigen Tochter auch alleine und muss vollzeit arbeiten.
Welche Vorschriften /Gesetze kann ich anwenden, damit auch meine ex jetzt vollzeit arbeiten gehen muss?
5 Antworten
Zahlt sie den Mindesunterhalt?
Wenn nicht, ist sie in der Tat verpflichtet so viel mehr zu arbeiten, dass sie diesen leisten kann.
Richte doch beim Jugendamt eine kostenfreie Beistandschaft ein, die ermittelt kostenlos den zu zahlenden Unterhalt und kümmert sich auch um säumige Zahler.
Ich verstehe auch nicht wieso Ihr dann gegenseitig Unterhalt zahlt, ich würde sagen, dass man das gerecht machen kann, wenn man durch drei teilt, denn sie hat ja offensichtlich zwei Kinder zu versorgen und Du eines.
ich habe ein Kind bei mir und 2 Kinder bei meiner Ex. Daher wird für jedes Kind der Unterhalt einzeln gerechnet. Wenn sie mehr verdienen/arbeiten würde, bekommt meine Tochter natürlich auch mehr. Dazu hat meine ex aber keine Lust 😒
Weil wir unterschiedliche Verdienste haben.
Nein, das ist nicht gerecht.
Beim Unterhalt handelt es sich um Eigentum des jeweiligen Kindes. Das darf nicht miteinander verrechnet werden.
Natürlich könnte sie Vollzeit arbeiten gehen - die Kinder sind groß genug. Aber zwingen kannst Du sie nicht.
Aber wenn Ihr die Kinder "aufgeteilt" habt - wieso müsst Ihr dann gegenseitig Unterhalt für die Kinder zahlen?
Bei meinem Bruder war das auch so - aber da wurde kein gegenseitiger Unterhalt gezahlt.
Kommentiere bitte in Zukunft die Antworten.
Mit dem Verdienst hat das meiner Meinung nach nichts zu tun.
Du musst dür 2 Kinder zahlen, sie für 1 Kind.
Gerecht wäre es, wenn Du für 1 Kind zahlst und sie für gar keins.
Wende Dich doch mal ans Jugendamt.