Lohnkosten Baugewerbe
Hallo zusammen,
in folgendem Anliegen bitte ich um möglichst hilfreiche Antworten, danke!!! Ein Arbeitnehmer arbeitet in einer Bauunternehmung 160 Stunden monatlich zu einem Stundenlohn von 13€. Somit kommt man auf einen Bruttolohn von 2080€/Monat. Nun sagte der AG jedoch, dass ihn ein Arbeitnehmer bei einem Stundenlohn von 13€ und 160 Stunden/Monat ca. 3500€/Monat kosten würde, da er noch SOKA Bau etc. entrichten müsse. Kann mir vielleicht jemand sagen welche Kosten der AG durch einen AN mit o.g. Lohn im Monat hat?
Hintergrund: der AN streitet mit dem AG vor Gericht, da der AN lediglich mündlich gekündigt wurde. Eingeklagt wurden 12 Monatsgehälter a 2080€ brutto pro Monat. Der AG hat zu verstehen gegeben, dass er eine aussergerichtliche Einigung anstrebt und dem AN eine Abfindung zahlen will, wenn dieser die Klage zurück zieht. Nun geht es um die Ausgangslage für diese "Abfindungsverhandlung". Wäre die Aussage des AG korrekt und dieser müsse monatlich 3500€/AN zahlen, dann wäre dies ja eine ganz andere Ausgangslage als 2080€/Monat pro AN. In diesem Fall geht es um 12 Monatsgehälter. Laut AG wären dies Kosten in Höhe von 3500€12=42000, im anderen Fall wären es 208012=24960.
Wer kann mir dazu etwas sagen??
3 Antworten
Ja, der AG hat zusätzliche Kosten für seinen Teil Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem muß er noch Abgaben an die Berufsgenossenschaft für den AN entrichten. Allerdings ist der Wert des AG wohl zu hoch. Für die Sozialkassen etwa 20% also +400 Und die BG weiß ich nicht. Aber 3500 ist zuviel.
Danke!!!
für einen vergleich wird immer nur der tatsächliche lohn heran gezogen, die kosten welche dem ag noch entstehen spielen keine rolle...
Darum geht es ja nicht! Der AG will sich aussergerichtlich einigen um "Geld zu sparen". Würde er monatlich 3500€ zahlen und dem AN eine Abfindung von z.B. 20000€ zahlen, hätten beide etwas gewonnen. Der AG ein Ersparnis von 22000€ und der AN ein plus von ca. 4000€, da der AN bei fortbestehen der Klage "nur" ca,. 16000€ netto bekommen würde. Wären es aber tatsächlich nur 2080€ die der AG zahlen würde, dann ist der Spielraum für eine Einigung doch erheblich kleiner.
Auf keinen Fall die Klage zurückziehen, wenn der AG noch keine schriftliche Kündigung nachgeschoben hat. Die mündliche Kündigung ist unwirksam. Bis zum heutigen Tag ist der Lohn fällig, wenn keine Kündigung kommt, dann zählt jeder Tag weiter. Das ist wichtig für ALG 1. Wenn die Kündigung wegen der Abfindung dann nämlich vor ein paar Monaten schon wirksam ist, sieht es in deinem Geldbeutel schlecht aus, sofern du nicht schon ALG 1 beantragt hast und nachgezahlt bekommst.
Zu deiner Frage: Tatsächlich muss der AG Sozialabgaben zahlen, in etwa in gleicher Höhe wie du. Also die Differenz zwischen Netto und Brutto außer die Lohnsteuer.
Danke!!!