Lohnkosten Baugewerbe

3 Antworten

Ja, der AG hat zusätzliche Kosten für seinen Teil Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem muß er noch Abgaben an die Berufsgenossenschaft für den AN entrichten. Allerdings ist der Wert des AG wohl zu hoch. Für die Sozialkassen etwa 20% also +400 Und die BG weiß ich nicht. Aber 3500 ist zuviel.

Danke!!!

für einen vergleich wird immer nur der tatsächliche lohn heran gezogen, die kosten welche dem ag noch entstehen spielen keine rolle...

Darum geht es ja nicht! Der AG will sich aussergerichtlich einigen um "Geld zu sparen". Würde er monatlich 3500€ zahlen und dem AN eine Abfindung von z.B. 20000€ zahlen, hätten beide etwas gewonnen. Der AG ein Ersparnis von 22000€ und der AN ein plus von ca. 4000€, da der AN bei fortbestehen der Klage "nur" ca,. 16000€ netto bekommen würde. Wären es aber tatsächlich nur 2080€ die der AG zahlen würde, dann ist der Spielraum für eine Einigung doch erheblich kleiner.

Auf keinen Fall die Klage zurückziehen, wenn der AG noch keine schriftliche Kündigung nachgeschoben hat. Die mündliche Kündigung ist unwirksam. Bis zum heutigen Tag ist der Lohn fällig, wenn keine Kündigung kommt, dann zählt jeder Tag weiter. Das ist wichtig für ALG 1. Wenn die Kündigung wegen der Abfindung dann nämlich vor ein paar Monaten schon wirksam ist, sieht es in deinem Geldbeutel schlecht aus, sofern du nicht schon ALG 1 beantragt hast und nachgezahlt bekommst.

Zu deiner Frage: Tatsächlich muss der AG Sozialabgaben zahlen, in etwa in gleicher Höhe wie du. Also die Differenz zwischen Netto und Brutto außer die Lohnsteuer.

Danke!!!