Gewerbeimmobilie Umbaumaßnahmen Kostenübernahme?

4 Antworten

Vereinbaren kann man alles Mögliche. Wenn der VM da mitmacht. Ihr könnt auch einen Zeitmietvertrag abschließen und die Miete etwas erhöhen, sodass dem Vermieter genügend Ansparkapital bleibt um später wieder rück zu bauen.

Das hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die monatliche Miete ist. Erst daran ist einzuschätzen, wie angemessen eine Kostenübernahme ist.

Es gibt viel Leerstand im Bereich von Gewerbeimmobilien. Bei Büroräumen in Großstädten übernehmen die Vermieter meist 3 bis z. T. 6 Monatsmieten an Provision, damit die Fläche vermietet wird. Hierbei geht es allerdings um langfristige Mietverträge. D. h. im Normalfall 5 Jahre.

Gleichermaßen sind Vermieter bei längerer Laufzeit auch bereit, Umbauten auf eigene Kosten vorzunehmen. Sie können diese steuerlich absetzen.

Das Angebot einer Staffelung in Abhängigkeit von der Mietdauer ist ein sehr guter Vorschlag und ein realistischer Weg.

Zu bedenken gilt ja, dass er möglicherweise nach Deinem Auszug ohne Rückbau vermieten kann.

In größeren Gewerbekomplexen hat man ohnehin Wandkonstruktionen, die ohne viel Aufwand den Mietergegebenheiten angepasst werden können. Man sieht das an den Inseraten, wenn erst eine Gesamtfläche angegeben ist und dann "teilbar ab ... m²".

synaptic84 
Fragesteller
 02.09.2016, 15:26

Vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schon sehr weiter.

Die Nettomonatsmiete beläuft sich auf 800€ (kalt) für 140m².
Da ich noch nicht genau abschätzen kann, wie mein Geschäft läuft, wär mir ein Mietvertrag über 3 Jahre am liebsten, wobei der Vermieter hier natürlich eher weniger begeistert ist.

Ich glaube auch, dass ich den Vorschlag so machen werde. 
Ist dir zufällig bekannt, wie die Umbaumaßnahmen für den Vermieter abgesetzt werden können? So als Richtlinie für die Staffelung?

Vielen Dank!

Colombo1999  02.09.2016, 15:39
@synaptic84

Wenn es ein gewerblicher Vermieter ist, dann kann er den USt-Vorabzug geltend machen. Und der Aufwand ist natürlich gewinnmindernd und damit auch für Einkommens- und Gewerbesteuer mindernd.

Bei 800 € ist sicher nicht soooo viel Luft. Aber etwas kann er übernehmen.

Mein letztes aktuelles Beispiel ist KM netto 2.260, MV-Dauer 5 Jahre mit Option auf 5 Jahre Verlängerung. Vermieter (große Immobilienstiftung) hat Fußboden für ca. 7500 €, neue EBK mit KS, GS und MW (einfache Ausführung) und eine Glastrennwand mit Türe (ca. 5m x 3 m) übernommen. Mittlere Lage in München, EG, 4 große Fenster.

Bei Gewerbeimmobilien ist es eigentlich sogar üblich, dass du deine Umbauwünsche selbst finanzieren musst. Und der Rückbau nach Ablauf des Vertrages ist auch vollkommen normal.

Wenn du das nicht akzeptieren willst, wirst du dir eine andere Immobilie suchen müssen.

synaptic84 
Fragesteller
 02.09.2016, 14:56

Danke,

wie erwähnt stand das Angebot bzgl. der Kostenübernahme im Expose. Den Rückbau einer Gewerbeimmobilie in den alten Zustand halte ich (persönliche Meinung) für relativ sinnfrei, da ja ein Nachmieter wieder andere Wünsche bzgl. der Raumaufteilung haben könnte. 

Von daher bezog sich meine Frage nicht darauf, was bezüglich der Kostenübernahmen üblich ist, sondern auf meinen konkreten Fall. 
Wenn sich jemand ein Mietobjekt sucht und ein anderer eines vermieten möchte, ist meiner Meinung nach alles Verhandlungssache.

Danke für die Antwort, aber der letzte Satz war dezent überflüssig!

DerHans  02.09.2016, 16:44
@synaptic84

Es ist aber üblich, dass das Objekt wieder vollkommen geräumt wird. Der Nachmieter kann dann SEINE Raumaufteilung wiederum vollkommen frei planen ( und auch selbst bezahlen)

Dein Vorschlag ist durchaus realistisch und diesen kannst du machen.

Was ist den eigentlich die Dauer des Mietvertrages ?

Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle irgendwas anbieten wie 2.000€ am Ende des Mietvertrages und damit alle Rückbauforderungen des Vermieters ausschließen.

synaptic84 
Fragesteller
 02.09.2016, 14:23

Vielen Dank!

Die Dauer des Mietvertrages ist das zweite Problem. Die steht nicht fest - natürlich hätte der Vermieter gerne 6 Jahre, ich würds aber gerne auf 3 Jahre reduzieren, daher auch die Staffelung im Falle einer Auszugs.