Umzug und Abmeldung Gewerbe?

2 Antworten

Nachdem du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt nach Umzug innerhalb von 14 Tagen ummelden musst, bekommt auch die Fiananzbehörde deine neue Anschrift.

Und ja, auch für deine Einkünfte aus 2018 wirst du Einkommensteuer, Gewerbesteuer und evt. Umsatzsteuer zahlen dürfen.

hallo siebold,

mit der nächsten Steuererklärung wirst Du ggf. Gewinne/Verluste aus der gewerblichen Tätigkeit in 2019 Mitteilung machen. Die Mitteilung (Steuererklärung) erfolgt gegenüber dem neuen Wohnsitzfinanzamt. Darüberhinaus sehe ich jetzt keinen Bedarf, das neue Wohnsitzfinanzamt über die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit zu informieren. Ausnahme: Du erhältst eine Anfrage vom Finanzamt.

Nach meiner Kenntnis wird sich auch nur das Finanzamt am neuen Wohnsitz für die Steuerangelegenheiten des beendeten Gewerbebetriebes interessieren.