Getrennt lebend und Partner will Wohnung kaufen
Hallo,
ich trage mich mit dem Gedanken mich von meinem Mann zu trennen. Wir leben schon seit einiger Zeit in getrennten Wohnungen aufgrund der beruflichen Situation. Sobald ich dem Finanzamt mitteile, dass ich mich von meinem Mann trenne, werden wir beide auf Steuerklasse 1 gesetzt. Allerdings gelten wir weiterhin als verheiratet, solange keiner die Scheidung einreicht. Dies möchte ich eigentlich nicht tun, da derjenige, der die Scheidung einreicht, den Anwalt bezahlen muss. Da ich aber fast nur 1/3 meines Mannes verdiene, die Kosten sich aber aus dem Gesamteinkommen beider Partner berechnen, wäre das ein ganz schöner Batzen Geld für mich. (Allerdings verdiene ich zu viel, um Prozesskostenhilfe zu bekommen)
Nun möchte mein Noch-Ehemann aber eine Wohnung kaufen. Für den Banktermin benötigt er aber unseren gemeinsamen Einkommensteuerbescheid. Wenn ich bei der Finanzierung für die Wohnung aber nicht unterschreibe, bin ich dann aus dem Schneider wenn er irgendwie mal in Zahlungsnot kommen sollte (Verlust Arbeitsplatz o.ä.), auch wenn wir nur getrennt leben und die Scheidung noch nicht eingereicht ist?
Und wie ist das mit der Zugewinngemeinschaft? Ist diese automatisch aufgehoben, sobald dem Finanzamt mitgeteilt wird, oder fällt so eine Wohnung dann noch darunter, auch wenn er sie alleine kauft? Er möchte diesbezüglich einen "Scheidungsfolgenvertrag" beim Notar abschließen, dass ich keinerlei Recht auf die Wohnung habe. Allerdings wird er diesen bei seinem eigenen Notar machen lassen, und ich weiß nicht, ob ich dann den Vetrag erst mal selbst bei einem anderen Notar prüfen lassen muss, nicht dass ich übervorteilt werde.
Es wäre schön, wenn mir hier schon jemand Auskunft geben könnte - ein Beratungstermin bei einem Anwalt ist immer gleich so teuer.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Hallo,
wenn Du den Kreditantrag nicht mitunterschreibst, haftest Du auch nicht für den Kredit. Den notariellen Vertrag wird er wohl für die Finanzierung brauchen. Bei allen meinen Finanzierungen, bei denen nur ein Ehepartner Eigentümer und Kreditnehmer wurde, wollte die Bank eine Gütertrennungsvereinbarung sehen. Natürlich solltest Du den Vertrag, den Dein noch-Ehemann entwerfen läßt von einem Juristen prüfen lassen. Einen Notar braucht Ihr nur für die Beurkundung, Du kommst mit einer anwaltlichen Beratung aus. Vorsicht: Solche Verträge können teuer werden. Achte also auf die Verteilung der Kosten. Bei Euren Einkommensunterschieden würde ich 50:50 nicht akzeptieren.
Dass Du die Scheidung hinauszögern möchtest, kann ich verstehen, schließlich nützt es Deinem Versorgungsausgleich. Allerdings bleibst Du als Ehefrau unterhaltspflichtig. Wenn Dein Mann einen Unfall oder ähnliches erleidet (in meinem Umfeld sind Schlaganfälle momentan schwer angesagt), könnte man Dich heranziehen.
Gruß
dervagabund
Vielen Dank! das hilft mir schon viel weiter!
Gruß Rosengarten
du musst so oder so deinen eigenen anwalt bezahlen. in einer scheidungssituation ist jeder ex beraten seinen eigenen anwalt zu involvieren. dieser vertritt immer nur einen von euch beiden, da er ja einer partei angehören wird. wenn du also alles fair über die bühne haben möchtest, dann nimm dir deinen eigenen anwalt.