Geteilter Dienst als absoluter Dauerburner, was darf der Arbeitgeber, was sollte ich vielleicht noch wissen?
Hallo erst mal. Habe ein dringendes Anliegen und hoffe auf gute Tipps. Seit Kurzem werde ich von meinem AG fast vollständig mit geteilten Diensten verplant. Ich habe anfänglich gedacht, ich packe es schon, nur muss ich jetzt feststellen, dass es nicht so ist. Jetzt im August habe ich insgesamt 21 Dienste, davon 15 geteilt. Mein Arbeitgeber (ambulanter Pflegedienst) ist kirchlich, zahlt nach TVöD, ich arbeite zu 80% dort. Das sind laut Vertrag 31,2 Stunden pro Woche. Nun bin ich im Arbeitsrecht auch nicht gerade auf die Nase gefallen, muss aber eingestehen, das ich mich mit diesem Sachgebiet des geteilten Dienstes nicht ausreichend auskenne. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass es zulässig ist, einen MA an 6 Tagen einer Woche arbeiten zu lassen und davon 5 geteilte Dienste. Zu den Diensten: Der Frühdienst geht von 6:30 bis 12:30Uhr, der kurze Frühdienst je nach Arbeitsaufwand bis frühestens 10 Uhr spätestens 11 Uhr, der Abenddienst geht von 18:30 bis20Uhr. Ich bin in einer Senioren-WG eingesetzt, nachmittags sind keine Pflegekräfte anwesend. Aus diesem Grund kann man auch nur zu diesen Zeiten arbeiten. Ich weiß daher auch, dass der geteilte Dienst unabdingbar ist, aber die masse... vorher war ich höchstens 2-3 Mal die Woche geteilt eingeplant, was ich bei 3 geteilten Diensten zwar noch grenzwertig hielt, es aber immer ohne murren gemacht habe. Jetzt sind es regelmäßig um die 5 geteilt Dienste pro Woche. Ich bin ohne hin der Auffassung, mein AG will mich los werden. Und eben seit kurzem fast nahezu täglich geteilter Dienst. Im Vertrag ist übrigens nicht gesondert geregelt, dass ich so viele geteilte Dienste arbeiten muss. Was kann ich tun, was darf der AG, wie weit ist die Einteilung zum geteilten Dienst noch zulässig? Zum Kontext: Ich habe mal meine Stunden zusammen gerechnet und musste feststellen, dass, sollte meine Zusammenrechnung in etwa stimmig sein, ich eine Menge Minusstunden habe, die ich aber, zwecks Annahmeverzug seitens meines AG weder akzeptieren werde noch kann. Ich habe die Vermutung, das man auf Kosten meiner Gesundheit jetzt diese Mehrarbeit von mir verlangt und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich mich verhalten sollte. 2 -3 geteilte Dienste waren ja noch okay, aber das jetzt geht mir entschieden zu weit. Hoffe auf konstruktive Beiträge.
1 Antwort
Hallo @TZX21,
ich möchte Deine Fragen aus meiner langjährigen Berufs- und Lebenserfahrung heraus beantworten, und dabei versuchen, alle Facetten zu beleuchten, damit Du ein besseres Verständnis für Deine berufliche bzw. Deine Gesamtsituation bekommst.
Vorbemerkung: Kirchliche Arbeitgeber zählen zu den Härtesten überhaupt. Schon die Wahl eines solchen verspricht nichts Gutes.
Im Einzelnen:
° Zulässigkeit der Dienste: Sofern im individuellen Arbeitsvertrag bzw. in den dafür einschlägigen Tarifvereinbarungen und/oder Betriebsvereinbarungen keine gegenteiligen Bestimmungen maßgeblich sind, gilt für die reine Zeitdauer der Dienste das Arbeitszeitgesetz, ggf. mit den darin für Pflegedienste geltenden Ausnahmen (==> siehe dort).
Wie viele „geteilte Dienste“ (GT) zulässig sind, vermag ich im Detail nicht zu beurteilen, wobei dies eigentlich (so vorhanden) in den o.g. Vertragswerken geregelt sein müsste. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts (und aufgrund der leider vorhandenen Minusstunden) diese Dienste grundsätzlich verlangen, muss dabei jedoch die Zumutbarkeit für den jeweiligen Arbeitnehmer berücksichtigen. Hier wäre u.a. zu prüfen, ob Argumente gegen ein Übermaß von GT´s zu berücksichtigen sind, weil der AN z.B. Angehörige (kranke Mutter) oder Kinder zu versorgen hat, und deshalb auf einen anderen AN ausgewichen werden muss. Also: Der AG kann hier nicht uneingeschränkt machen was er will…
° Was dahinter steckt: Ich denke, Dein Gefühl wird Dich nicht täuschen, dass Dein AG Dich (langfristig) loswerden will, auf dem „Kieker“ hat, oder sogar auch in eine Eigenkündigung treiben will. Es ist der alte Arbeitgebertrick, die Leute aus deshalb mit ungünstigen Diensten zu versehen, zu versetzen usw. Hier muss es etwas gegeben haben, was den AG dazu veranlasst…
° Was tun? Vielleicht ist die Idee mit der Pflege eines Verwandten gar nicht so schlecht, und Du könntest damit an den AG herantreten (dieser muss dafür ja sogar aufgrund seines Status´ besonderes Verständnis haben), dass Du aus „versorgungstechnischen“ Gründen nicht mehr so viele GT´s leisten kannst. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ggf. sowohl die Tatsache der familiären Pflege als auch ggf. die Pflegezeiten nachgewiesen werden müssten. Auch wäre damit zu rechnen, dass dies vom AG kontrolliert würde.
Sollte dies nicht funktionieren, bleibe zunächst noch die arbeitsrechtliche Überprüfung über das ArbZG, ggf. mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Sollten sich daraus Aktivitäten ergeben, würde dies allerdings eine weiter Verschlechterung des Verhältnisses zwischen AN und AG bedeuten und die weitere Zusammenarbeit zusätzlich belasten.
° Vorausschauend kann ich Dir generell nur raten, Dich kurz- bis mittelfristig nach einem vernünftigen neuen AG umzusehen, denn hier wirst Du auf Dauer nicht glücklich. Aufgrund der Möglichkeiten in der Branche sollte es Dir eigentlich gelingen, einen „nicht-kirchlichen“ AG zu finden.
Solltest Du weitere Fragen haben, könntest Du mir ggf. auch eine Persönliche Nachricht über dieses Board zukommen lassen.
Ich wünsche Dir gutes Gelingen!
Gruß @Nightstick
Leider argumentierst Du an der Sache vollkommen vorbei, @Griesuh.
Ich habe die Notwendigkeit der geteilten Dienste nicht mit einer Silbe meiner Ausführungen in Frage gestellt. Hier geht es darum, wie oft der Fragesteller in solche Dienste eingesetzt wird.
Bitte lies Dir die Frage und meine Antwort noch einmal genau durch!
Was dahinter steckt:?
Jedenfalls nicht das was du vermutest. In der ambulanten Pflege ist es von der Sache her kaum möglich, ausser in Großstädten und bei sehr großen ambul. PD's den Dienst so zu gestalten, dass
8 Stunden am Stück durch gearbeitet werden könnten. Denn die Hauptversorgungszeiten sind von 7- 11.00 von 12.00 bis 14.00 Uhr und dann wieder von 16.00 bis 21.00 Uhr.
So ist es bei den meisten kleinen und mittleren Pflegediensten
Dazwischen ist in ambulanten PD's nicht viel zutun, da die ambulanten PD's zu Gast im Hause des Pflegebedürftigen sind.
Schon mal darüber nachgedacht?