Gesundmeldung bei Krankheit im Urlaub erforderlich?
Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meinem Problem helfen - wäre wirklich schön! Hatte 2 Wochen Urlaub beim Arbeitgeber beantragt vom 13.-24.09. Am 12.09. hatte ich leider eine Fehlgeburt und musste ausgeschabt werden. Ich lag bis zum 13.09. im Krankenhaus. War dann ein Tag später mit dem Befund beim FA und der hat mich bis zum 21.09. krankgeschrieben. Bin dann im Anschluss gleich zur Arbeit gefahren und habe die Krankmeldung abgegeben. War am 21.09. noch einmal zur Kontrolle beim FA und es war soweit alles ok. Habe mich auch nicht länger krankschreiben lassen (psychisch fühle ich mich noch gar nicht gut...lasse mich aber nicht so gerne krankschreiben, weil ich ja noch genug Urlaub habe). Wollte am Do noch einmal zur Arbeit und nachfragen, ob ich eine Woche Urlaub ranhängen könnte, weil ich mich noch nicht so gut fühle. Habe morgens aber bereits einen Anruf von meiner Chefin bekommen...ich werde dort auf der Vermisstenliste geführt. Ich hätte mich spätestens Mi wieder gesund melden müssen. Ich wusste nicht, dass man das machen muss (arbeite noch nicht so lange dort und war bisher noch nie krank). Ich dachte mir das wäre klar, dass ich wieder "gesund bin" wenn ich mich nicht melde und eine weitere Krankmeldung vorbeibringe. Sie hat mich so fertig gemacht am Telefon...Kann mir jemand sagen wo das hervorgeht mit dem "gesund melden"? Schon einmal vielen Dank!
4 Antworten
Hallo Aline!
Eine Vorschrift habe ich auch nicht parat, weiss aber aus der Praxis, dass das je nach AG durchaus üblich sein kann. Teilweise wird sogar eine Wiederanmeldung nach dem Urlaub verlangt. Das bereits erwähnte Krankengeld könnte eine Begründung sein. Im öffentl. Dienst verhält es sich so, dass bei Beamten neben der Ernennung eine Dienstantrittsmeldung erforderlich ist. Teilweise wurde das Verfahren im Dienstrecht auf die Angestellten übertragen, was aber m. E. für Angestellte unsinnig ist. Des weiteren sieht das Dienstrecht vor, dass sich die Beschäftigten (Beamte u. Angestellte) bis zur Dauer von 3 Tagen selbst krankschreiben dürfen, also keine ärztl. Bescheinigung brauchen. Dieses Vertrauen des AG bietet viele Vorteile, insbesondere bezüglich der Praxisgebühren, aber auch dem AG, wenn der AN nach 1-3 Tagen wieder arbeitsfähig ist, anstatt eine ganzwöchige Krankschreibung des Arztes in Anspruch zu nehmen. Vor diesem Hintergrund der Eigenverantwortlichkeit ist es schon nachvollziehbar, dass der AN dem AG unverzüglich mitteilt, ob er Dienst tut oder nicht. Was diese Regelung allerdings im privaten Bereich zu suchen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Gruß Navvie
Du hättest dich auf jeden Fall wieder gesund melden müssen oder weiter krank, denn es gibt doch für die Zeit der Krankheit Lohnfortzahlung nur in einem bestimmten Zeitraum. Wenn dieser überschritten ist, muss doch Krankengeld beantragt werden. Also muss dein Arbeitgeber genau dokumentieren, ob du Krank geschrieben bist, oder mittlerweile deinen Urlaub, wie geplant, weiter in Anspruch nimmst.
Hier noch wichtige Infos:
Geh mal dort zum Link und drucke dir das aus, sieh nach ob das was steht zur Gesundmeldung. Falls ja, sage dass du darüber nicht informiert wurdest.
.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/gibt-es-neben-der-pflicht-zur-krankmeldung-auch-eine-verpflichtung-zur-gesundmeldung.html
Auf der Seite war ich auch schon...hat mir aber nicht so viel geholfen. Meine Chefin hat nämlich keine Gesundmeldung vom Arzt sondern von mir verlangt. Ich bin davon ausgegangen, dass keine weitere Krankmeldung klarstellt, dass ich gesund bin und ich mich damit ab dem 22.09. ganz normal in Urlaub befinde. War jetzt alles nur doof wegen dem Urlaub...ansonsten wäre ich ja am 22.09. wieder arbeiten gegangen und meine Anwesenheit hätte ausgereicht. ...habe das auch nie bei anderen mitbekommen und wenn es so wichtig ist, hätte man es bei der Abgabe der Krankmeldung auch schon anmerken können...finde ich...
Ich kann die Haltung deiner Chefin nicht nachvollziehen, du hattest bis 24.09 Urlaub. Wenn du diesen angetreten hast, sollte alles rechtens gewesen sein.
Naja, Gesetze regeln meist etwas was erlaubt oder verboten ist und nicht was sich ein negativ eingesteller Mensch alles ausdenkt. Per Gesetz geregelt ist, dass Krankheitstage während des Urlaubes als Krankheitstage zählen und du den Urlaubsanspruch für diese Tage behälst. Wann und wie du diese nehmen kannst, ist dann wiederum mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Also einfach so dranhängen ginge nicht!
Weißt du zufällig, ob es irgendein Gesetz gibt, wo dies hervorgeht? Habe im I-Net schon nachgesehen...konnte aber nichts finden. Würde ihr so gerne am Mo irgendetwas auf den Tisch legen, wo eindeutig hervorgeht, dass man das nicht machen muss (Ausschnitt aus Gesetz oder Urteil). Denke dass ihr Verhalten auch persönliche Gründe hat...wir kommen allgemein nicht sehr gut miteinander aus. Mir war schon vorher bewusst, dass sie nicht begeistert ist, wenn ich schwanger bin und dann später für ein Jahr oder mehr ausfalle...jetzt weiß sie natürlich über den Kinderwunsch bescheid. Befürchte auch sie möchte mich nun loswerden.