Gesundheitsfragen bei Arbeitsvertrag?

1 Antwort

Fragen nach Gesundheitszustand, Schwerbehinderung, Schwangerschaft sind unzulässig, wenn der Job vertragsgemäß ausgeübt werden kann.

Hier gibt es das "Recht zur Lüge", falls solche Fragen auf Personalbögen gestellt werden.

AN mit einer Schwerbehinderung rate ich, diese dem AG erst nach sechs Monaten mitzuteilen, da das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift und auch ein schwerbehinderter AN während dieser Zeit gekündigt werden kann. Der "besondere Kündigungsschutz" greift erst ab dem siebten Monat. Den Zusatzurlaub nach IX SGB bekommen sie dann trotzdem.

Wenn Du also wieder fit bist und Du alle notwendigen Tätigkeiten in Deinem Beruf problemlos erledigen kannst, brauchst Du die OP nicht erwähnen.