Gesundheitsfragen bei Arbeitsvertrag?
Ich habe vor zwei Jahren eine Bypass OP gehabt. Bin soweit fitt. Mein alter Arbeitgeber ist leider insolvent gegangen. Nun habe ich eine mögliche neue Arbeitstelle gefunden und habe eigentlich auch eine Zusage, aber als ich den neuen Arbeitsvertrag gelesen habe muß ich da Gesundheitsfragen beantworten.
Meine Frage: Ich möchte wieder als Schreiner arbeiten bei einer Möbelfirma. Bin ich verpflichtet diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten ?
Denn ich befürchte nicht genommen zu werden, wenn ich meine OP angebe.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
1 Antwort
Fragen nach Gesundheitszustand, Schwerbehinderung, Schwangerschaft sind unzulässig, wenn der Job vertragsgemäß ausgeübt werden kann.
Hier gibt es das "Recht zur Lüge", falls solche Fragen auf Personalbögen gestellt werden.
AN mit einer Schwerbehinderung rate ich, diese dem AG erst nach sechs Monaten mitzuteilen, da das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten greift und auch ein schwerbehinderter AN während dieser Zeit gekündigt werden kann. Der "besondere Kündigungsschutz" greift erst ab dem siebten Monat. Den Zusatzurlaub nach IX SGB bekommen sie dann trotzdem.
Wenn Du also wieder fit bist und Du alle notwendigen Tätigkeiten in Deinem Beruf problemlos erledigen kannst, brauchst Du die OP nicht erwähnen.