gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FB?

1 Antwort

naja, jeder ist zu einem Anteil an einer Personengesellschaft beteiligt.

Wenn der Gewinn/Verlust nach diesem Anteil verteilt werden soll ist es "nach Schlüssel verteilen" oder eben nach den allg. Vorschriften einer GbR, KG, etc.

Eine andere Gewinnverteilung wäre eben abweichend vom allgemeinen Schlüssel.