Gesetzeslage Jagen & Fischen in der Obdachlosigkeit?

7 Antworten

Jagen  ist und Bleibt verboten  den dafür  müsste man eine  Waffenschein und eine Jagderlaubnis haben.

Auch fürs angeln gilt nicht ohne  Angel Erlaubnis.

Und   man  muss sich nur  rechtzeitig um seine Sachen kümmer dann wird man erst gar nicht obdachlos und das schlimmste was passieren kann wäre das man zb in einer angemessene kleiner Wohnung ziehen müsste.Oder man muss nicht mal das wen die Wohnung die angemessen Größe und kosten hat dann muss man nur zum Amt und die Anträge rechtzeitig stellen.

"Hunger kriegen" ist noch keine Notsituation, knapp vor dem Verhungern sein, wäre wohl eine. Solange Du in Deutschland (oder Österreich oder der Schweiz oder weitgehend auch sonst in Europa) lebst, wirst Du zwischen Hunger und Verhungern regelmäßig ausreichend Gelegenheit haben, Dir das Lebensnotwendige vom Sozialamt oder dem, der da jeweils zuständig sein mag, zu beschaffen. Fischwilderei an Forellen zu begehen, sollte da also nicht nötig sein.

Das tut mir sehr leid für dich ,dass du deine Wohnung verlierst.Nur du musst einen Angelschein haben um zu fischen und ein Eichhörnchen kannst du auch nicht ma eben so essen.Du könntest aber dich mal über obdachlosenheime in deiner Gegend erkundigen und schauen ob du eventuell auch irgendwo einen job findest.Ich hoffe es wird bald besser.Ich wünsch dir viel Glück!Du schaffst das!

Exedo 
Fragesteller
 12.04.2017, 22:30

Vielen Dank für deine Anteilnahme aber weder verliere ich meine Bleibe noch wohne ich am Arsch der Welt ist lediglich ein Beispiel.

0Ayran0  12.04.2017, 22:31
@Exedo

Zum Glück . Dann habe ich das falsch verstanden.Ich entschuldige mich dafür :D

Wenn es die SGB nicht gäbe, könntest Du evtl. mit einem rechtfertigenden Notstand argumentieren.
Hierzulande muss aber niemand in eine solche Notsituation kommen.

Auch Obdachlose müssen sich an Gesetze halten...

Von daher braucht auch ein Obdchloser eine Genehmigung, also einen Jagdschein und sein Revier oder eben eine Fischereischein und ein Gewässer im dem er fischen darf.