Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzung oder Kreisel aufgehoben?

5 Antworten

Bei dem Verlassen des Kreisverkehr biegst Du auf eine andere Strecke ab, daher ist dieses Streckenverbot welches vor dem Kreisverkehr galt nicht mehr gültig.

Anders bei einer Kreuzung, wenn Du dort geradeaus fährst gilt das bisherige Streckenverbot weiterhin.

Nasenbohrer85  22.09.2015, 21:57

Woher will dann derjenige wissen, der aus der Seitenstraße rechts oder links abbiegt, ob dort ein Tempolimit gilt?

Antitroll1234  22.09.2015, 22:00
@Nasenbohrer85

Das spielt für denjenigen der bereits auf der Strecke ist keine Rolle.

Das Streckenverbot gilt aber hingegen grundsätzlich auch für den Einbiegenden, dieser kann aber aufgrund des "Nichtwissens" bei keiner erneuten Beschilderung entsprechend auf den Anhörungsbogen reagieren, bei einem Ortsunkundigen oft mit Erfolg.

Allgemeines zu Streckenverbote: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

Eichbaum1963  22.09.2015, 22:23
@Nasenbohrer85

Woher will dann derjenige wissen, der aus der Seitenstraße rechts oder links abbiegt, ob dort ein Tempolimit gilt?

Tja, der Meinung war ich vor ca. 10 Jahren auch mal - aber es ist nun mal so wie @Antitroll schrieb... Deutschland eben... :D

Streckenverbote (Überholverbot und Tempolimits) werden nach Kreuzungen eben nicht automatisch aufgehoben!

Antitroll1234  22.09.2015, 22:24
@Eichbaum1963

@Eiche

schön von dir mal wieder was zu lesen.

Eichbaum1963  22.09.2015, 22:26
@Antitroll1234

Danke @Antitroll. ;) Ja ich lebe noch, aber meine Zeit war leider zu sehr beschränkt...

In der Regel steht hinter jeder Kreuzung ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Ausnahme: In einer 30er ZONE gilt Tempo 30 im gesamten befahrenen Gebiet, bis man die 30er Zone verläßt, das Schild also grau durchgestrichen ist.

In Deinem Falle würde Tempo 50 gelten, wenn es innerorts ist. Wer aus einer anderen Richtung in diese Straße einfährt, könnte ja nicht wissen, daß dort 30 gilt, wenn kein Schild dort ist?

Nasenbohrer85  22.09.2015, 21:55

Wenn man genau hinschaut, wird deswegen mittlerweile, sobald man von einer Hauptstraße in eine Seitenstraße fährt, eine "Zone" daraus gemacht. Damit man nicht hinter jeder rechts-vor links Kreuzung oder Feldwegeinmündung einen ganzen Schilderwald aufstellen müßte. Wenn man auf die Hauptstraße auffährt, ist dann vorher das Schild "Zone 30" durchgestrichen. Es gilt dann, sofern nichts anderes vorgegeben, Tempo 50. Gilt ein anderes Limit, muß dieses auf der Hauptstraße dann auch nach jeder Kreuzung angezeigt werden. In der Praxis wird darauf bei der ein oder anderen Seitenstraße natürlich auch verzichtet...

So kommt auch das Paradoxum zustande, daß z.B. "Zone 30" grau durchgestrichen ist und direkt dahinter ein neues 30er Schild kommt. Dieses Beispiel wird ja gerne genommen um die Absurdität des Schilderwaldes zu verdeutlichen. Der Unterschied ist aber, daß dann diese 30 NUR auf dem Abschnitt der Straße direkt hinter der 30er Zone gelten, wer von dort aus z.B. auf eine Seitenstraße einbiegt, da kann dann schon wieder Tempo 50, 40 oder gar 20 gelten.

Also, grundsätzlich kann man davon ausgehen, Innerorts 50, Bei Tempo 30 Zonen auch dann noch 30, wenn nicht explizit angeschildert, in Ausnahmefällen kann auch ein höheres Limit erlaubt werden (z.B. 60 an Ausfallstraßen), aber auch das gilt dann nur bis zur nächsten Kreuzung. Meistens wird dann aber danach nochmal sicherheitshalber 50 hingeschrieben. Und zehn Meter weiter steht der Blitzer ;)

Antitroll1234  22.09.2015, 22:03
@Nasenbohrer85

aber auch das gilt dann nur bis zur nächsten Kreuzung

Nein ein Streckenverbot gilt auch nach der Kreuzung weiter, und zwar solange bis es aufgehoben wird oder die Strecke verlassen wird.

Ausnahme ist eine Beschränkung mit Gefahrenzeichen, da endet die Beschränkung sobald die entsprechende Gefahrenstelle vorüber ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

Ja die Beschränkung endet nach dem Kreisverkehr. Anders, wenn du eine Zonen Beschränkung hast (30 km/h, etc.). Bei einer Kreuzung bleibt das Limit bestehen, es sei denn es wird explizit aufgehoben.

ShadowFlake  22.09.2015, 21:44

Ist die Höchstgeschwindigkeit durch ein Verkehrsschild beschränkt, das sich kurz vor der Einfahrt eines außerörtlichen Kreisverkehrs befindet, gilt die Beschränkung nach Verlassen des Kreisverkehrs nicht mehr. Das Tempobeschränkung besteht nach Verlassen des Kreisverkehrs nur dann weiter, wenn sich das entsprechende Verkehrsschild dort ein weiteres Mal befindet. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 3.8.2009 hervor (Az.: 24 U 252/09).

schleudermaxe  22.09.2015, 21:59
@schleudermaxe

... und auch der BGH sagt ist nicht, oder lese ich da etwas falsch?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beginnt am Verkehrszeichen (wenn nicht durch Zusatzzeichen ein anderer Beginn angezeigt wird) und endet mit deren Aufhebung oder durch ein neues Zeichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit. Bei Kombination mit einem Gefahrzeichen gilt es solange, bis sich aus der Örtlichkeit die angezeigte Gefahr zweifelsfrei nicht mehr ergibt. Der Kraftfahrer kann darauf vertrauen, dass die angegebene Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen entspricht (BGH(Z) VM 73,4).

Ja + nein

Nö - ein Kreisel ist ja nur die Änderung Deiner Fahrtrichtung

schleudermaxe  22.09.2015, 21:57

... das sieht der BGH aber ganz anders, oder?

Midgarden  22.09.2015, 22:44
@schleudermaxe

Einfach den Link zum Urteil posten ;-)

Im Einzelfall ist man besser im "sicheren Bereich" und schaut auf das Freie-Fahrt-Schild oder andere Merkmale, als gleich Gas zu geben, ist auch besser für die Umwelt