Welche Geschwindigkeitsbeschräkung besteht auf B 20 Pilsitng, Abschnitt 1600, km 1450, Gosselding in Richtung Landau an der Isar?
Am 21.9.2017 wurde ich geblitzt, weil ich angeblich zu schnell war. Die Straße war aber dreispurig markiert, mit einer Überholspur in meiner Fahrtrichtung. Ein Schild mit Geschwindigkeitsbeschränkung hab ich nicht gesehen! Eventuell war es von Lastwagen verdeckt. Nachdem ich mehrere Fahrzeuge überholt hatte, scherte ich wieder rechts ein und wollte zu einem Laster vor mir aufschließen, um ihn noch zu überholen, deshalb fuhr ich über 100 km/h. Geblitzt wurde ich auf der rechten Fahrspur.
Weiß jemand, ob es dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, die ich nur nicht gesehen habe? Leider fahre ich die Strecke nur sehr selten, sonst würde ich selbst nachsehen.
Auf einer mehrspurigen Fahrbahn gibt es meines Wissens nicht automatisch eine Geschwindigkeitsbeschränkung - oder täusche ich mich?
4 Antworten
Für Bundesstraßen gilt:
....auf autobahnähnlichen Bundesstraßen (jeweils mindestens zwei Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung oder wenn die Richtungsfahrbahnen baulich getrennt sind) gilt in Deutschland lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
(Auszug Wikipedia)
" deshalb fuhr ich über 100 km/h. Geblitzt wurde ich auf der rechten Fahrspur." - Das wird es gewesen sein. Auf Landstraßen ist die Maximalgeschwindigkeit 100 km/h. Und diese muss nicht ausgeschildert sein.
Auf einer mehrspurigen Fahrbahn gibt es meines Wissens nicht automatisch eine Geschwindigkeitsbeschränkung - oder täusche ich mich?
Ja, leider täuschst Du Dich - das gilt nur
auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
(StVO, §3, Absatz 3, letzter Satz)
Nach Deiner Beschreibung gab es in Gegenrichtung aber nur einen Fahrstreifen, demnach gilt für PKW u. ä. in beiden Richtungen weiterhin maximal 100 km/h.
Ob darüber hinaus an der Stelle noch eine zusätzliche (niedrigere) Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, kann ich Dir leider nicht sagen.
http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Geschwindigkeit.html
80 km/h auf Landstraßen
...für Fahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen
für PKW 100 (mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung ist hier laut Beschreibung nicht gegeben)
für PKW 100 (mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung ist hier laut Beschreibung nicht gegeben)
Er hat geschrieben:
Auf einer mehrspurigen Fahrbahn
Es heißt doch auch: "Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht ... auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen ... getrennt sind." Das war doch hier der Fall oder versteh ich das falsch?
Das bedeutet nur, dass in diesen Fällen schneller gefahren werden könnte. Das allerdings wird ausgeschildert. Wenn kein Schild außerorts steht und die Straße nicht als Autobahn ausgeschildert ist, dann sind max. 100 km/h für PKW zulässig.
Hallo BrascoC, wo kann ich diese Regelung nachlesen?
Eigentlich sagt der Link von FGO65 alles. Ist ja aus der StVO.
Zwei Fahrstreifen für JEDE Richtung ist nicht gegeben.
Auf der B20 ist nur in abwechselnder Fahrtrichtung jeweils ein Überstreifen. Durchgehende ZWEI Fahrstreifen sind nicht gegeben, erst recht nicht für BEIDE Fahrtrichtungen...
Da ich mal nicht davon ausgehe, dass er mit einem LKW gefahren ist, gilt 100 km/h.