Geschirrspüler defekt - wer trägt die Kosten?

4 Antworten

nahm ich an, dass er zur Wohnung gehört.

Da nahmst Du richtig an.

Ich gehe mal davon aus, dass das was der Vermieter sagt so stimmt

Da gehst Du falsch aus!

Der Vermieter irrt. Die Küche war in der Wohnung, also gehört sie zur Mietsache. Das muss nicht eigens erwähnt werden, zumal es sehr häufig vorkommt und ganz normal ist, dass zu einer Mietwohnung auch eine vom Vermieter gestellte Küche kommt.

Also muss der Vermieter auf seine Kosten die Reparatur in Auftrag geben oder einen neuen Geschirrspüler einbauen.

Mit einer Ausnahme: Angenommen nur ein Drehknopf wäre abgebrochen oder der Griff zum Öffnen wäre abgebrochen. Also Bedienteile, die Du städnig nutzt. Dann würde die Kleinreparaturklausel greifen, wenn es eine solche in Deinem Mietvertrag gibt und die Reparaturkosten unterhalb des darin genannten Betrags liegen würden.

Ist er aber so defekt, dass er einfach nicht mehr geht, würde ich an Deiner Stelle Ersatzvornahme beauftragen, also einen Kundendienst oder Elektriker kommen lassen, der erst einmal feststellt, was kaputt ist. Er soll einen Kostenvoranschlag machen, sodass der Vermieter entscheiden kann, ob er die Reparatur in Auftrag geben will oder einen neuen kaufen will.

Weigert sich der Vermieter weiterhin, kannst Du wiederum im Rahmen der angedrohten Ersatzvornahme eine Reparatur in Auftrag geben und dann die Reparaturkosten von der Miete abziehen.

Kann man wirklich nichts mehr machen, würde ich aber davon abraten, einfach auf Kosten des Vermieters einen neuen zu kaufen. Den muss er dann schon selbst kaufen.

Weigert er sich standhaft und willst Du den Streit nicht auf die Spitze treiben, bleibt Dir immer noch, dass Du tatsächlich einen eigenen kaufst und diesen anstelle des defekten einbauen läßt. Den defekten lagerst Du dann bis zu Deinem Auszug ein und baust ihn beim Auszug wieder zurück, es sei denn der Vermieter ist dann bereit, doch noch die Rechnung für das Gerät zu bezahlen. Er sollte dann daran denken, dass er die Wohnung ohne einen funktionierenden Geschirrspüler nicht vermieten kann. Wenn er sich weigert, nimmst Du ihn mit oder verkaufst ihn selbst wieder über Kleinanzeigen etc.

Ich denke, Deine Fragen, die unter anderer Annahme gestellt wurden, sind damit beantwortet. Der Nachmieter wird ihn nicht von Dir abkaufen, denn warum sollte er? Entweder er bekommt eine Küche mit Geschirrspüler vermietet, dann muss dieser auch funktionieren oder er mietet ohne die Küche. Ganz sicher wird er nicht die Küche mit großem Loch mieten. Das zu schließen ist Sache des Vermieters.

da die Kücheneinrichtung gemäß Mietvertrag nicht als mitvermietet gilt
und ich für etwaige Instandsetzungen selbst verantwortlich sei.

Das käme nun darauf an, ob über die Möbel und/oder E-Geräte der EBK ausdrücklich eine klassische Leihe vereinbart wurde, womit der Vermieter dann Recht hätte.

Entgegen manch rechtsirrigem, anderslautender Kommentare, wonach alles bei deinem Mietbeginn vorhandene zwangsläufig mitvermietet sein muss, ist eine anderslautende ausdrückliche Vereinbarung hierüber zulässig und durchaus üblich, wenn sie entgeltfrei, also nicht mit Mietzuschlag bereitgestellt wird - dir bleibt also garnichts anderes übrig, als dir den Vertrag dahingehend durchzulesen.

Läge eine Leihe vor, fiele dir als Entleiher eine Reparatur oder Ersatz tatsächlich zu - spätestestens bei Rückgabe der Mietsache.

G imager761

man könne mir damit leider nicht helfen, da die Kücheneinrichtung gemäß Mietvertrag nicht als mitvermietet gilt

Ich gehe jede Wette ein, dass Fenster, Türen und Steckdosen auch nicht einzeln im Mietvertrag aufgelistet sind. Dennoch sind diese eine Teil der Mietsache.

Gibt es denn ein Übergabeprotokoll in dem die Küche erwähnt wird, bzw. wie wurde das zur Übergabe besprochen?

Wenn hier natürlich besprochen wurde, dass Du die Wohnung vom Vormieter übernommen hast, dann wären Reparaturen deine Sache.

imager761  23.07.2016, 09:22

Ich gehe jede Wette ein, dass Fenster, Türen und Steckdosen auch nicht einzeln im Mietvertrag aufgelistet sind.


Klar, wozu auch, sie gehören zur entgeltpflichtigen "Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache", die der VM n. § 535 BGB schuldet.

Eine Einbauküche oder gar die E-Geräte darin eben nicht, weshalb hierüber unentgeltiche Leihe vereinbart werden darf.

Wie bereits oben erwähnt, kommt es darauf an, ob die Küche (inkl. Geräte) im Mietvertrag aufgeführt ist. Nur dann gehört es zum gemieteten Inventar. Wenn du die Küche, samt Geräte, vom Vormieter übernommen hast sind sie nicht Sache des Vermieters. Also solltest du den Mietvertrag checken. Und wenn da nichts von Küche/Geräten vermerkt ist, hat der Vermieter recht und du zwei Möglichkeiten: ein neues Gerät anschaffen oder das den alten Geschirrspüler reparieren. Mittlerweile gibt es ja sehr viele Bedienungsanleitungen online und auch die meisten Ersatzteile bekommt man für einen angemessenen Preis, falls du dir die Reparatur selbst zutraust. Wir haben bei www.produktwelt.de gute Erfahrungen gemacht.