Wenn ein Kühlschrank, der im Mietvertrag drin steht, kaputt geht - muss der Vermieter den dann ersetzen?

8 Antworten

Wenn ein Kühlschrank, der im Mietvertrag drin steht, kaputt geht - muss der Vermieter den dann ersetzen?

Auch wenn er nicht im Mietvertrag steht aber bei Einzug in der Wohnung war und nicht explizit vom Vormieter an den Nachmieter überlassen wurde, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.

Es kann aber auch sein dass Gegenstände im Mietvertrag stehen aber festgelegt wurde, das sie zur Nutzung überlassen werden aber der Vermieter keine Instandhaltungspflicht hat.

Was steht in Deinem Vertrag bezüglich Kühlschrank?

Wenn der KS zur Mietsache gehört (er ist das nur dann nicht, wenn das ausdrücklich im MV steht),muss der Vermieter für Reparatur oder gleichwertigen Ersatz sorgen und das auf allein seine Kosten.

.... nö, reparieren (lassen) reicht.

Es sei denn, Du hast anderslautende Vereinbarungen vereinbart. Schaue vorsorglich nach in der Urkunde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er kann ihn auch reparieren lassen, sofern das möglich ist. Wenn nicht, muss er für Ersatz sorgen. Das bedeutet aber nicht, dass du den Luxuskühlschrank deiner Wahl bekommst....... :-)

Ja, den muss der Vermieter ersetzen. Machter das nicht stell ihm das kaputte Teil vor die Tür und kauf dir n neuen. Zieh dann 5% von der Miete ab. Das musste aber vorher ankündigen.