Post vom Gerichtsvollzieher während dem Insolvenzverfahren - was tun?

3 Antworten

Während der Insolvenz besteht ein Vollstreckungsverbot. Nach der Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode können Neugläubiger theoretisch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen.
Bei der im Raum stehenden Forderung wird es sich aber um eine Insolvenzforderung handeln. Daher dem Gerichtsvollzieher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mitteilen.
Ein Gerichtsvollzieher kann im Übrigen kein Kontoguthaben pfänden, weil das in Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts fällt.

strafzettel/busgelder gehen nicht mit ins insolventzverfahren- außer du hast sie bei der eröffnung des verfahrens mit angegeben. 

ich glaube 960 euro muss er dir zum leben im monat lassen bei einer kontopfändung. du solltest ein p-konto einrichten. ich glaube es heisst pfändungs-konto.

sachgüter die du nicht brauchst wie einen zweiten fernsehr darf er nehemen. wenn er sich davon geld versprechen kann