Gerichtsurteil was ist wenn schuldner nicht zahlt?

7 Antworten

Dann kannst du den Gerichtsvollzieher vorbeischicken um eventuelle Vermögensgegenstände pfänden zu lassen. Sollte das nicht möglich sein, kannst du Forderungen die die Firma gegen andere (Dritte) hat im Wege der Forderungspfändung pfänden und überweisen lassen. Der erste Schritt ist aber der Gerichtsvollzieher, denn der kann die nötigen Auskünfte einholen.

Natürlich alles nur gegen Vorauskasse, vorher wird der Staat grundsätzlich nicht tätig. Und natürlich kannst du nur so viel pfänden lassen das deine Forderung befriedigt wird.

pauel1990 
Fragesteller
 29.04.2013, 17:11

das ist die beste antwort danke ;)

angenommen der besitzer der firma meldet insolvenz an und schreibt die firma auf einen bekannten um?

elmundoesloco  29.04.2013, 17:16
@pauel1990

Wenn der Inhaber der Firma Insolvenz anmeldet und die Firma an einen Bekannten "umschreibt", dann wird der Insolvenzverwalter dieses Rechtsgeschäft anfechten und der Wert der Firma wird "zur Insolvenzmasse gezogen". Da musst du keine große Angst haben. Zudem wird mit einer Insolvenzeröffnung ein allgemeines Verfügungsverbot ausgesprochen (oder bereits mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung), sodass der Schuldner hier überhaupt nichts mehr machen kann.

Insolvenz wäre dennoch worst case für dich, denn dann wird deine Forderung wohl nur ansatzweise bedient werden (so um die 0 bis 10 Prozent liegen die Insolvenzquoten, die 10% nur wenn's echt gut läuft).

Dann musst du bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Dieser hat dann eine Geltungsdauer von 30 Jahren. Wenn der Schuldner natürlich Insolvenz anmeldet, hast du schlechte Karten und bekommst nichts.

UGXLII  22.02.2021, 17:27

(ich hasse es, wenn GF mir uralte Fragen einbaut)

Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die "Firma" einleiten.

skyranger  29.04.2013, 17:01

Prinzipiell stimme ich dir zu, allerdings liegt hier das Urteil ja bereits vor. Es kann also gleich vollstreckt werden.

elmundoesloco  29.04.2013, 17:12
@skyranger

Ich stimme überhaupt nicht zu! Die Firma wird dem Mahnbescheid widersprechen, da in dieser Sache bereits ein Rechtsstreit anhängig ist. Danach würde ins streitige Verfahren (sofern beantragt) übergeleitet werden und die Klage wird durch Prozessurteil abgewiesen (wg. anderweitiger Rechtshängigkeit). Kosten trägt der Kläger..

Artus01  29.04.2013, 17:25
@elmundoesloco

Unsinn, es braucht keinen Mahnbescheid!

Sobald das Urteil vorliegt kann sofort die Vollstreckung eingeleitet werden. Ein solches Urteil ist wie Vollstreckungsbescheid und 30 Jahre gültig.

Dann kann der Zahlungsempfänger Vollstreckung veranlassen.

danke für eure antworten ... das urteil liegt noch nicht vor nur die beweislast für den schuldigen ist erdrückend und ich wunder mich wieso er es auf einen gerichtsprozess ankommen lässt zumal die kosten dadurch von 1300 jetzt auf dann 2500 steigen ...

dann freu ich mich ja schon auf die kosten für vertane freizeit ... ich muss schließlich zum gericht hin+zurück insgesamt 1400km zurücklegen :D

psydelis  29.04.2013, 17:30

Ja, so was habe ich auch mal gedacht, aber selbst als Selbständiger, der durch Abwesenheit von der eigenen Firma (vor allem, wenn er alleine arbeitet) eine Menge Geld verlieren kann, bekommt man auch nur normales Zeugengeld und da gibt es Obergrenzen!

Hier bekommst Du mehr Infos:

http://recht.germanblogs.de/archive/2011/02/02/zeugengeld-antrag-hoehe-und-berechtigung.htm

Um es vorweg zu sagen: "Es ist grottenwenig, was Du bekommst"

pauel1990 
Fragesteller
 29.04.2013, 23:24
@psydelis

21 cent pro kilometer sind ja insgesamt dann 294€ für 1400km wenn wir mit 2 autos fahren lohnt sich das ...

vertane freizeit bzw vertane urlaubszeit klagen wir sowieso ein weil das durch den schaden der mir entstanden zwangsweise entstanden ist... und dabei handelt es sich um mehrere stunden... wenn alles gut geht geh ich mit gewinn aus der ganzen sache ... da mein opa rechtsanwalt ist gibts dort ordentlich was zu holen ... es geht grob darum das bei einer fahrzeugreparatur sch***e gebaut wurde und eine horrende summe entstanden ist...

und ich spreche imgrunde so herrab weil das letzte kommentar dieser firma war: Zitat: was ist das für sch*** teurer Kostenvoranschlag, ist auto nicht soviel wert.. kannst du werkstatt sagen ist ar**loch werkstatt ... gehst du vor gericht! *aufgelegt

soviel zum thema Kundenservice / freundlichkeit die beweislast ist wie gesagt erdrückend aber wenn ich das dem richter zusätzlich erzähle kann die firma einpacken und einen schlechten ruf bekommen die noch oben drauf wenn ich das bei einer zeitung bekannt mache ... ich bin nämlich der meinung das man alles friedvoll beilegen kann... beweise sind da also hätte man ja noch über das geld sprechen können aber da kam ja nur diese reaktion...

naja ich danke euch für eure antworten.. drückt mit die daumen für ein Kundenfreundliches Deutschland!