Gerichtskosten für eine Eigentumswohnung bei Wechsel des Eigentümers - wer muß zahlen?

5 Antworten

kosten werden in dem Jahr abgerechnet in dem sie gezahlt werden. Über vorangegangene Dinge erkundigt sich man aufgrund des Beschlussbuches und nicht nur lapidar den Verkäufer fragen. Wenn die Meinung besteht, der Käufer sollte dies zahlen ist das ein Streit zwischne Käufer und Verkäufer. ETG hat damit nix zu tun.

... das verstehe ich nun gar nicht. Jeder Käufer schaut doch vorher in das Beschlußbuch und erfährt somit auch von diesem Verfahren. Dort sind ja die Kläger und die Beklagten aufgeführt und das Gericht setzt fest, wer was an Kosten zu wuppen hat. Hat die WEG zu bezahlen, werden solche Kosten meist nach Personen (Anzahl der Mitglieder) oder eben wie Verwaltungskosten nach WE verteilt. Zudem wird doch bei einem Übergang vereinbart, wer was zu wuppen hat. Warum aber sollte ein neuer ET die hohen Heizkosten für Januar und Februar und März übernehmen (und die alten Verfahrenskosten)?

Tabaluga1961  02.08.2015, 09:47

sorry - aber der normale Verteilerschlüssel ist Miteigentumsanteile und nicht Personen oder sonstiger Quatsch.

eigentlich nicht. normalerweise behält der notar einen gewissen prozentsatz vom kaufpreis ein, um solche im nachhinein anfallenden kosten, die dem voreigentümer zur last fallen, zu decken. Ist natürlich klar das die vorbesitzer jetzt von nichts wissen wollen. aber da bleibt dann wohl nur der klageweg., wie eure chancen da stehen muss ein anwalt klären.

Sofern der Verkäufer Ihnen die ausstehende Kostenbelastung arglistig verschwiegen hat, haftet der für die Zahlung Ihnen gegenüber. Den Beweis können Sie über die Beschlußprotokolle, in denen dieses Thema behandelt wurde und von dem jeder Eigentümer Kenntnis in der Versammlung oder später durch die Zusendung des Beschlußprotokolls erlangt hat, beweisen.