Genügt eine "Vorläufige bescheinigung über einen bewilligten aufenthaltstitel" nach dem Ablauf meiner Fiktionsbescheinigung?
Hallo!
Ich habe vor dem Coronaausbruch einen Antrag auf Verlängerung meines Aufenthaltstitels gestellt, also den Termin wahrgenommen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt. Ich musste ein bisschen mehr Geld auf mein Sperrkonnto überweisen und nachweisen. Das habe ich bis jetzt noch nicht getan, teilweise wegen der jetzigen Lage. Meine Fiktionsbescheinigung läuft Ende April ab aber ich habe per Post die vorläufige Bescheinigung bekommen. Darauf steht kein Datum, wann ich tatsächlich den eAT abholen soll... ich habe auch keinen weiteren Termin.
Wäre ich im Mai mit nur der vorläufigen Bescheinigung gesichert?
Ich würde mich auf jede Antwort freuen!
1 Antwort
Theoretisch reicht es vorerst. Solche Sachen liegen aber immer im Ermessen des Sachbearbeiters. Daher würde ich folgendes vorschlagen:
1. sofort dort anrufen und nachfragen
2. dein Versäumnis mit der Überweisung nachholen!
Wenn du Nr.2 online erledigen kannst, dann mach das jetzt zuerst (je nach Telefon-Öffnungszeiten der Behörde).