Genügt eine "Vorläufige bescheinigung über einen bewilligten aufenthaltstitel" nach dem Ablauf meiner Fiktionsbescheinigung?

1 Antwort

Theoretisch reicht es vorerst. Solche Sachen liegen aber immer im Ermessen des Sachbearbeiters. Daher würde ich folgendes vorschlagen:

1. sofort dort anrufen und nachfragen

2. dein Versäumnis mit der Überweisung nachholen!

Wenn du Nr.2 online erledigen kannst, dann mach das jetzt zuerst (je nach Telefon-Öffnungszeiten der Behörde).