Erlöschen des Aufenthaltstitels?

2 Antworten

Hallo agoodlaugh,

bei dem "Unbefristeten Aufenthaltstitel" handelt es sich um eine Niederlassungserlaubnis nach folgender Rechtsgrundlage:

Was das Erlöschen des Aufenthaltstitel angeht ist dieses im folgenden Paragraphen geregelt:

Dort steht im Bezug auf die Fragestellung:

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(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

.......

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht

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Das bedeutet: Da Deine beste Freundin von Geburt an hier lebt und sie sich somit wie ich annehme mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, ist der Unbefristete Aufenthaltstitel durch das FSJ im Ausland auch nicht erloschen.

Aber um Klarheit zu schaffen, ob meine Aussage korrekt ist, würde ich diese Frage mal direkt an die Ausländerbehörde stellen.

Die zu stellende Frage ist ja einfach:

  • Ist es korrekt, dass der unbefristete Aufenthaltstitel, für Jemanden der mindestens 15 Jahre hier in Deutschland gelebt hat, auch dann nicht erlöscht, wenn im Rahmen des FSJ länger als 6 Monate im Ausland verbracht hat?

Die Antwort dürfte aber so wie von mir angeführt ausfallen.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Frage widerspricht sich: Sie hat eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, muss diese aber immer wieder verlängern?

Die Frage widerspricht sich nicht. Ich weiss nicht wie es in Deutschland geregelt ist aber in Australien zum Beispiel, wenn man eine permanente Aufenthaltserlaubnis hat kann man so lange bleiben wie man will.

Sollte man sich dann aber entschliessen das Land - und wenn auch nur fuer einen Urlaub zu verlassen - braucht mein Resident Return Visum. Und das alle 5 Jahre.

@ChickPea

Was ein anderes Land an Berechtigungen verteilt, ist doch hier nicht relevant (zumal ein Visum etwas anderes ist).

Türkischen Staatsbürgern kann die Aufenthaltserlaubnis nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt aberkannt werden. In ihrem Fall spricht jedoch dagegen, dass ihr Lebensmittelpunkt weiterhin DE ist, daß die Ausreise als vorübergehend gewertet werden kann und u.U. im Interesse der BRD geschieht. Also wenn sie sich bisher nicht darum gekümmert hat, wäre es jetzt an der Zeit, um möglichen Ärger zu vermeiden. Aber es ist sehr unwahrscheinlich, das ihre Erlaubnis ihr tatsächlich entzogen wird.

@ollesgemuese

Türkischen Staatsbürgern kann die Aufenthaltserlaubnis nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt aberkannt werden

Gibt es für türkische Staatsbürger eine Ausnahmereglung?

Gem. § 51 Aufenthaltsgesetz - gilt für die Aufenthaltserlaubnis folgendes:

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist

Mir persönlich ist jedenfalls diese Ausnahmeregelung, dass bei türkische Staatsangehörigen der Aufenthaltstitel statt nach  6 Monaten erst nach 12 Monaten erlöscht, nicht bekannt

@TheGrow

Die Türkei gilt natürlich als Nicht-Eu Land, aber ja, sie hat mit der EU ein Assoziationsabkommen, das andere Staaten nicht haben.

Auch mit der Schweiz gibt es ein gesondertes Abkommen.

Und für diejenigen von denen, die hier geboren und sozialisiert sind, gilt das auch noch mal spezifisch (sofern durch den Auslandsaufenthalt sich das eben nicht ändert).