Eigentümerversammlung verschieben?
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich zu einer Eigentümerversammlung geladen bin und diese sich ausschließlich um mich handelt und ich nicht dabei sein kann? Können die anderen WEG Eigentümer dann ohne mich beschließen? Ist das zulässig? Was kann ich tun? Ich habe den Antrag gestellt die Versammlung zu verschieben. Von der Hausverwaltung kam allerdings keine Reaktion bzw. Ich gehe stark davon aus, dass die WEG die Eigentümerversammlung ohne Rücksicht auf mich durchführen wollen. Mir ist klar, dass ich den Beschluss anfechten kann, allerdings geht es um meine Existenz, denn ich soll meine Gaststätte schließen!
4 Antworten
Wenn es um deine Existenz geht, solltest du alles daran setzen, den Termin wahrnehmen zu können. Denn dadurch, dass du die Möglichkeit hast, die Hausverwaltung oder einen Vertreter mit Vollmacht zur Vertretung deiner Interessen hinzuschicken, muss der Termin nicht verlegt werden.
Du kannst einen Vertreter senden, der Deinen Standpunkt darlegt und Deine Interessen wahrnimmt, wenn Du selbst nicht dazu in der Lage bist.
Giwalato
Normalerweise kann man der Hausverwaltung eine Vertretungsvollmacht geben, da kann man dann auch festlegen, wie die bei bestimmten Abstimmungen stellvertretend für dich in deinem Sinne abstimmen sollen.
In einer Eigentümerversammlung geht es im das Eigentum. Was also sollten die "über dich" beschliessen. Ich wüsste keine Möglichkeit wie man in einer WEG Versammung eine Gaststätte schliessen könnte. Solange die legal ist können die sich auf den Kopfstellen - die Macht haben die nicht.
Den Beschluss rechtzeitig vor Gericht einklagen !!!
Vor allem was solls, wenn die alle gegen dich sind, wird es auch kaum was bringen wenn du vor Ort rumjammerst. Du hast bei einer Abstimmung nur eine Stimme. Besuche die Eigentümer einzeln zu Hause und mach das persönlich.
Und mal Ernsthaft was hast du denn wichtigeres zu tum.
Du kannst dich auch vertreten lassen.