Gelblicht an privaten PKW?

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Quelle: http://www.motor-talk.de/forum/wann-darf-ich-gelblicht-einsetzen-t399524.html

Hmmmm, kommt darauf an, in welchem Land Du bist. Wenn Du Deutscher bist, kannst Du im Falle eines Unfalles (oder halt beim Abschleppen mit zugekniffenen Augen) jederzeit eine, durch das Kraftfahrtbundesamt geprüfte und zugelassene Rundumleuchte in gelb auf das Fahrzeugdach kleben. Muß nicht eingetragen sein, denn sie ist nur ein Mittel der Notfallhilfe.

 

Wenn Du eine Rundumleuchte FEST montieren willst, sei es mit dem Dach verschraubt oder aber auf Dachgepäckträger mit FEST am Fahrzeug angeschlossenem Kabel, muß die Leuchte im Fahrzeugschein eingetragen werden. Dadurch verändert sich auch die Höhe Deines Fahrzeuges. Und um den Gelblichteintrag zu kriegen, mußt Du dann auch noch rot-weiße Reflexstreifen an das Auto kleben.

 

Ich selber fahre seit etwas mehr als einem Jahrzehnt mit einem gelben Blitzbalken im Kofferraum spazieren. Liegt aber daran, dass ich dummerweise öfter mal einen Unfall "finde" und von berufswegen nicht einfach weiterfahren darf. Und micht hatte bis jetzt nicht ein Polizist gefragt, ob dast Ding zugelassen, geschweige denn eingetragen ist.....