Jobcenter will das Schule abgebrochen wird um arbeiten zu gehen. Was tun?

7 Antworten

Hi,

als erstes sollte sie nicht alleine zu diesem Termin gehen, sondern eine zweite unabhängige Person als Beistand nach § 13 SGB X mitnehmen. Hat den Vorteil, das 4 Ohren mehr hören wie nur 2 und der Beistand ggfs. später vor Gericht zum Zeugen wird.

Sollte gefordert werden, dass die Schule abgebrochen wird, würde ich darauf bestehen, dieses schriftlich zu bekommen, weil erzählen kann der SB viel, ob er auch so mutig ist sowas schriftlich rauszugeben steht auf nem anderen Blatt. Sprich, solange nichts schriftliches darüber, einfach ignorieren.

Sollte so eine Forderung dann in Schriftform vorliegen, würde ich umgehend am Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen (hierzu mit ALG II Bescheid zum Rechtspfleger am Amtsgericht und Schein beantragen), danach dann mit 10 € und Beratungsschein, nebst aller Unterlagen wie Bescheid und Forderung in der Hand zum Fachanwalt für Sozialrecht und den arbeiten lassen.

Du schreibst, mündliche Aussagen des Sachbearbeiters sollten "einfach ignoriert" werden - und du schreibst, der Kunde sollte einen Zeugen mitnehmen, um mündliche Aussagen des Sachbearbeiters vor Gericht zu bezeugen.

Was denn nun? Ignorieren oder bezeugen?

Und was genau sollte das Bezeugen bezwecken? Und vor welchem Gericht? Und wer sollte da wegen was klagen?

Hier geht es um eine Befragung. Wenn es dabei zu strafbaren Handlungen kommt, ist ein Zeuge natürlich vorteilhaft. Ist es das, was du meinst?

Oder sollte bezeugt werden, dass dem Kunden ein Verwaltungsakt zugesichert wird? Dies ist ohnehin nur wirksam, wenn es in schriftlicher Form geschieht: SGB X § 34 Zusicherung: "(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form."

Oder sollte bezeugt werden, dass eine der SGB II § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen beschieden wird? Auch dies wird nicht mündlich geschehen, sondern schriftlich.

Und falls nicht, kann man auf einer schriftlichen Form bestehen: "Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt." SGB X § 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes.

Oder sollte der Zeuge dem Sachbearbeiter erklären, warum der Kunde mit 25 einen Hauptschulabschluss benötigt für den Arbeitsmarkt? Das wirkt dann natürlich äußerst überzeugend!

Gruß aus Berlin, Gerd

@GerdausBerlin

Eben wird es aber lustig, fordern kann der SB mündlich was er möchte, möchte er Rechtskraft herstellen hat er zu schreiben.

Aber Du weißt sehr wohl auf was ich hinaus möchte,es geht hier um all die lieben Nötigungen die heute in deutschen Jobcenterbüros täglich begangen werden und genau hierfür wird der Zeuge benötigt.

@Urknall

welche nötigungen? bis dato habe ich noch niemanden getroffen der genötigt wurde irgendwas zu tun. genötigt fühlten sich nur die, die aufgefordert wurden endlich ihren pflichten nachzukommen.

@nanadann

Jaja, Jobcenter SBs sind alle Unschuldslämmer, nötigen grundsätzlich nie jemanden und von denen hat auch noch nie einer den Staat mit fiktiven Kunden betrogen.....

Wenn Du mal aufhörst zu träumen und die Augen öffnest, wirst Du ganz schnell feststellen müssen, dass in Jobcentern täglich weitaus mehr Verbrechen verübt werden, als auf dem Straßenstrich....

Ein Hauptschul-Abschluss kann wichtig sein, um eine Ausbildungsstelle zu bekommen oder um einen weiterführenden Abschluss zu machen, um danach eine Ausbildungsstelle zu bekommen oder einen Job.

Mit 25 aber so gut wie nie! Wer stellt einen Azubi ein, der 25 ist und eben erst seinen Hauptschul-Abschluss gemacht hat?

Und welcher Arbeitgeber fragt einen Bewerber mit 25 nach seinem Hauptschul-Abschluss?

Wenn man dafür Beispiele nennen kann, kann das gut sein. Und vor allem: Was will ich nach dem Hauptschul-Abschluss machen?

Etwa Esperanto lernen? Das hilft mir auf dem Arbeitsmarkt ungefähr genauso viel wie ein Hauptschul-Abschluss mit 25!

Wichtig auch die Frage: Was hindert mich daran, nach der Arbeit bei der VHS meinen Hauptschul-Abschluss nachzuholen - wie es alle anderen Arbeitnehmer auch machen, sogar das Abitur - sogar ein Fernstudium?

Auch auf diese Frage sollte man sich eine Antwort überlegen.

Und vor allem auf die Frage: Ist ein nachgeholter Hauptschul-Abschluss mit 25 auf dem Ausbildungs- und auf dem Arbeits-Markt mehr wert als ein Kurs in Ikebana bei der VHS?

Gruß aus Berlin, Gerd

sie kann bafög beantragen für die zeit in der sie in die schule geht. was hat sie denn die letzten 10 jahre gemacht außer kinder kriegen und dem staat auf der tasche liegen?

sie kann tagsüber arbeiten gehen und abends geht sie zur schule und legt dann den schulabschluss hin. oder sie macht eine ausbildung mit schulabschluss. dann verdient sie sogar geld während der ausbildung. prinzipiell ist es so, dass sie mit 25 eh am leben vorbei ist und es egal ist ob sie nun einen hauptschulabschluss hat oder nicht. er hat keinen wert.

ER hat sehr wohl wert.

Sie sollte sich in dem Gespräch möglichst motiviert zeigen und auch einen ungefähren Plan liefern können, was sie eben nach dem Schulabschluß anstreben möchte. Wenn sie dieses schlüssig darlegen kann, sollte doch nichts gegen einen weiteren Schulbesuch sprechen ( sofern sie bisher nicht gerade mit ständiger Abwesenheit geglänzt bzw. kaum mitgearbeitet hätte)

Hat sie vielleicht einen Anspruch auf Bafög? Eine Freundin von mir ist in der gleichen Situation (Ende 20, 2 Kinder, alleinerziehend) und macht ihre mittlere Reife/Realschulabschluss nach. Sie bekam vorher ALG II, jetzt Schülerbafög und Wohngeld.