Gehört Provision zum Mindestlohn?

4 Antworten

Sofern die Provision aus der "normalen", vom Arbeitgeber zu erwartenden und regulären Tätigkeit des Arbeitnehmers generiert wird, kann diese durchaus auf den Mindestlohn umgelegt werden.

Lediglich Zuschläge für besonderen (Mehr-)Aufwand des Arbeitnehmers (verpflichtende Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Aufwandsentschädigungen/ Ersatzleistungen z.B. für Dienstfahrten mit dem Privatfahrzeug, usw.) können dem Mindestlohn nicht zugerechnet werden.

Viele Lohnmodelle sehen ein moderates Fixum zzgl. einer flexiblen Provision vor, deren Summe dann das effektive Monatsgehalt ausmachen.

Im Mittel leistet man bei einer 40-Stundenwoche monatlich 173,2 Stunden. Erhält ein Verkäufer bei einer 40h-Woche in Summe z.B. ein Bruttogehalt von 1500,-€/ Monat (das sich z.B. aus einem Fixum von 1000,00€ und einer aus der normalen Tätigkeit über den Monat hinweg generierten Provision von 500€ zusammensetzt), dann ist die Zahlung des Mindestlohns gewahrt (1500€ : 173,2 Stunden = 8,66€/ Stunde)! Dies gilt allerdings nur für zugesicherte Provisionen, die der Arbeitgeber nach Zahlung auch nicht mehr zurückfordern kann (z.B. wegen später eintretenden Auftragsstornierungen usw.).

Provisionen sind leistungsabhängige Gehaltszahlungen, die meist im Vertrieb gezahlt werden. Sie kommen aber auch im Einzelhandel (z.B. Bekleidung bei Verkäufern) oder in der Dienstleistung (z.B. Friseur Verkauf von Haarpflegeprodukten) zur Anwendung.

Dein Grundgehalt plus der Provision muss also dem Mindestlohn entsprechen.

Etwas ungewöhnlich ist die Frage aber schon, weil derartige Regelungen üblicher weise in Gehaltsgruppen vorkommen die weit jenseits des Mindestlohns sind.

Provision ist eine Sondervergütung/-zahlung für z. B. Vertragsabschlüsse.

Zählt also nicht zum Lohn/Gehalt.

Wenn dein Grundgehalt weniger als den Mindeslohn ausmacht, solltest du dir eine andere Arbeit suchen.