Geheiratet meine Frau ist zu mir gezogen, Vermieter will Sie nicht Einbeziehen

9 Antworten

Warum muss Deine Frau unbedingt in den Mietvertrag? Als Ehefrau hat sie Wohnrecht und ist im Rechtsverhältnis dann fast so wie wenn sie direkt im Vertrag stehen würde. Solltest Du von hinnen scheiden, hat sie sogar das Recht darauf, die Wohnung zu übernehmen. Aber wenn Du einfach ausziehst und sie allein zurück läßt, hat der Vermieter den Vorteil, dass er das Mietverhältnis mit der zurück gelassenen Frau fortsetzen kann, aber nicht muss. Das wäre jetzt z. B. ein Grund, warum die Frau in den MV rein sollte. Ansonsten ist es für einen Vemieter immer von Vorteil, wenn er möglichst viele Personen in den Vertrag bekommt, weil jeder für alles haftet.

Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet! Sie darf aber bei dir wohnen, wenn die Raumverhältnisse es zulassen.

Sie muss ja nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. Aber wenn es deine Ehefrau ist, dann hat sie ein Recht darauf, bei dir zu wohnen. Das kann der Vermieter nicht verbieten. Es sei denn, die Wohnung ist fuer zwei Leute viel zu klein.

Johnny21Sexy 
Fragesteller
 24.07.2012, 19:31

Die Wohnung ist 69 Quadratmeter groß, gibt es Paragrafen die ich Vorlegen kann?

Franticek  24.07.2012, 20:02
@Johnny21Sexy

Paragraphen hierzu habe ich leider nicht griffbereit. Ich weiss lediglich, dass bei Heirat der Einzug des Ehepartners erlaubt werden MUSS. Ein Recht darauf, dass beide im Mietvertrag stehen, gibt es nicht. Da ist es oft sowieso besser, wenn nur ein Name drinsteht.
Wenn du Paragraphen und Gesetze wissen moechtest, dann melde dich mal im juraforum.de an und frage dort nochmal. Da bekommst du wirklich juristisch fundierten Rat. Dort antworten auch viele Rechtsanwaelte, die dir sogar direkt einen Rat geben duerfen, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstossen.

Hallo, Deine Frau ist durch die Eheschließung legitimiert bei Dir und mit Dir zu wohnen. Im MIetvertrag muss Sie nicht stehen. Halte ich auch für besser...

Hallo Johnny,

soweit ich weiß, kann der Vermieter Deiner Ehefrau nicht verbieten, mit ihrem Ehemann zusammenzuleben. Da Du die Wohnung angemietet hast, dürfte sie mit der Heirat automatisch das Wohnrecht erhalten. Ob das jetzt unbedingt auch noch in den Mietvertrag eingetragen werden muss, bzw. das überhaupt erforderlich ist, weiß ich aber nicht.

LG

ENM http://www.gutefrage.net/frage/neuer-mietvertrag-bei-einzug-ehefrau PS: So ein Frage gab es schon einmal hier: