Gehalt ohne Tätigkeit?

7 Antworten

Wer sagt, dass der nichts leistet?

Das entscheidest Du. Wenn Du als Chef entscheidest, der hat was geleistet, dann ist das so.

Sowas nennt man Steuerhinterziehung. Gehalt angeben für eine Person die nicht existiert.

Na ja, ob es erlaubt ist, ist eine Sache. Drei andere Dinge sind aber wichtiger: 

1. Logisch: Ein Gehalt ohne Tätigkeit gibt es nirgendwo auf der Welt, immer muss eine Arbeitsleistung erbracht werden. 

2. Steuerlich: Was sagst Du denn dem Finanzamt? Da wirken sich Tricksereien am unangenehmsten aus, selbst wenn hier nicht unbedingt eine Steuerstraftatbestand erfüllt sein würde. 

Eine verweigerte Anerkennung als Betriebsausgaben wäre schon schlecht genug - und lenkt die Aufmerksamkeit der Buchprüfer auf den Betrieb. 

3. Betriebswirtschaftlich: Wie sollen Lohnkosten verbucht werden, die nicht nachweisbar sind und dann für eine Schieflage in der BWA sorgen? 

Bleibt also die Frage offen, wozu das Ganze gut sein soll. 

wurzlsepp668  07.04.2017, 16:46

tja, im Falle einer Betriebsprüfung bekommt das Finanzamt 2x Steuern ....

der Sohn darf die Steuern zahlen, weil Geld erhalten ...

und bei der GmbH kommt das Zauberwort "verdeckte Gewinnausschüttung" ins Spiel .... dort darf dann der Gesellschafter die nicht anerkannte Betriebsausgabe nachversteuern ......

kostet ja incl. Gewerbesteuer nur gut 33 %

Es gibt noch ein anderes Spielchen, man bezahlt das Auto des Nachwuchs aus der Firma. Auch das führt zu argen Kopfschmerzen einer Prüfung im Bereich Umsatzsteuer oder einer Betriebsprüfung.

Die Prüfer haben ihre Methoden, um heraus zu finden, ob die Firmenfahrzeuge auch tatsächlich von Angestellten benutzt werden.Ich darf mal zitieren, aus https://www.lexware.de/artikel/steuertipps-so-gestalten-sie-vertraege-mit-familienangehoerigen-wasserdicht/

"Verträge zwischen Selbstständigen und ihren Familienangehörigen sind
beim Finanzamt unbeliebt. Der Grund: Sämtliche Gehalts-, Miet- oder
Zinszahlungen an Verwandte sind als gewinnmindernde Betriebsausgaben
abziehbar. Ein guter Steuertipp also? Nur wenn die Verträge richtig
gestaltet sind. Denn damit das Finanzamt die Zahlungen als
Betriebsausgaben akzeptiert, müssen vor allem Arbeitsverträge einige
Voraussetzungen erfüllen."

siehe auch https://www.ruv.de/ratgeber/unternehmen/management/familienbetrieb

Die Idee, einem Angehörigen ein Gehalt ohne Gegenleistung auszuzahlen, ist wirklich nicht besonders neu. Das solltest du wissen, die Prüfer wissen es schon viel länger.

Wenn die übrigen Gesellschafter damit einverstanden sind, denn für diese kann es Gewinnverschleierung sein.