Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Geld vom Gehalt abziehen, wenn es im Jahr 2 Weihnachtsfeiern gibt?

2 Antworten

Wenn Du tatsächlich nur an einer Weihnachtsfeier teilgenommen hast, wird der Abzug ungerechtfertigt sein.

Du könntetst den Abzug reklamieren, und notfalls über das zuständige Arbeitsgericht einklagen. Ob es sich allerdings lohnt, sich deswegen massiv mit dem Arbeitgeber anzulegen, wage ich zu bezweifeln.

Die Entscheidung liegt bei Dir. 

Für mich fühlt sich das auch nicht rechtens an. Mein Arbeitgeber hat das immer so gehandhabt, dass jeder der zur Weihnachtsfeier wollte einen freiwilligen Betrag zahlen musste.