Geerbtes Verbindlichkeiten, Nachforderung nach 14 Jahren
Hallo Zusammen, mein Großvater hat Schmerzensgeldforderungen, gegen die er Zeit seines Lebens geklagt hat, hinterlassen. Nach seinem Tod hat mein Vater diese durch Verkauf des Erbes befriedigt. Jetzt nach 14 Jahren kommt der Geschädigte u will die damals entstandenen Anwaltskosten ersetzt. Gibt es da eine Verjährungsfrist? Über Tipps wäre ich sehr froh
3 Antworten
Die Frage lässt sich so ohne Detailangaben nicht zuverlässig beantworten. Wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (z.B.Urtei) in der Hand hat, kann er 30 Jahre lang den Anspruch verfolgen und vollstrecken. Wenn es sich um eine nicht titulierte Forderung handelt, wird sie - je nach Art der Forderung - möglicherweise bereits nach 3 Jahren verjährt sein ! l
Bei der Verjährung kommt es darauf an, ob es für die Forderung einen Titel gibt oder nicht. Ohne Titel wären die Anwaltskosten nach 14 Jahren definitiv verjährt.
Ferner ist die Verschwiegenheitseinrede nach §1974 BGB relevant.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1974.html
Die Verschwiegenheitseinrede begrenzt die Haftung auf den verblieben Nachlass.
Bei solchen Themen sollte man definitiv zum Anwalt gehen.
Wie das mit Anwaltskosten ist, kann ich dir nicht sagen, aber fast alle zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach 3 Jahren. Schauste mal ins BGB. Müsste §194ff gewesen sein...
Viele Grüße
Hallo Chrishilft,
danke
das erleichtert, werde mal nachlesen
liebe Grüße
u ein schönes we