Forderung Nachlass?

6 Antworten

Du bist ihr Erbe. Falls du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, bist du auch für die Schulden und Verbindlichkeiten verantwortlich. 

Mit anderen Worten, such das Mobiltelefon oder zahl den Betrag.

meine Frau hatte faktisch keinen Besitz und es gibt keinen gesetztlichen Erben

Natürlich gibt es einen gesetzlichen Erben, wenn der nicht form- und fristwahrend 6 Wochen nach seinem automatischem Erbanfall das Erbe ausgeschlagen hätte: Dich als Ehemann, § 1931 (1) BGB.

Damit bist du Rechtsnachfolger, mithin Nachlassschuldner gegenüber dem Gläubiger Mobilfunkbetreiber.

Mit dem Tod der Vertragpartnerin mag man den Vertrag als Rechtsnachfolger zwar kündigen, aber nur fristwahrend; meint, i. d. R. erstmals zum Ende der bestimmten Vertragslaufzeit: Bei einem Vertrag mit smartfone dürfte es sich um einen Laufzeitvertrag über mind. 1 Jahr gehandelt haben. Ob man das hnady nutzte oder verschnekte, weil man mit dem alten besser zurecht kam oder jemals telefoniert hat, ändert nichts an den Foirderungen des Netzanbieters, der diese Nutzungsmöglichkeit und vertrgliches Datenvolumen ja bereitgestellt hat.

Ist die Forderung durchsetzbar?

Ja: Ein Blick in die Vertragsunterlagen deiner Frau klärt, ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist, dem Grunde nach ist sie es.

G imager761

Als Ehegatte werden sie, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen automatisch Erbe. Damit Erben sie auch den Handyvertrag. Bei einen Überschuldeten Erbe besteht die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz oder der Einrede der Dürftigkeit.

Ob sich der Aufwand aber wegen 400€ lohnt ist eine andere Frage.

Es gibt keine Erben? Auch Du nicht? Erbe nicht angenommen?
Weil wenn es keine Erben gibt, dann hat auch niemand ihre Verpflichtungen und Schulden geerbt. (imho natürlich) Ich bin mir da jetzt nur nicht sicher betreffend Eheschliessung.

Aus persönlicher Erfahrung weiss ich aber, dass wenn man das Erbe eines Verwandten (nicht Ehepartner) ausgeschlagen hat, die Gläubiger umsonst böse Briefe schreiben....

Du hast nicht ausgeschlagen,also mußt du für die Verbindlichkeiten deiner Frau aufkommen.