Ansprüche aus Titel vererbbar?

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Falls du dir trotz Abgabe der EV dennoch Hoffnungen auf Forderungseinzug machst, solltest du bereits lebzeitig prüfen, ob eine "Rechtsnachfolgeklausel" in dem Vollstreckungsbescheid vereinbart wurde.

Andernfalls beim Rechtspfleger des Prozessgerichts der I. Instanz bzw. beim erlassenden Mahngericht, jeweils unter Angabe der Titelbezeichnung sowie des Aktenzeichens dieses Titels, beantragen :-)

Zwar können deine Erben den Titel gem. § 727 ZPO nach dem Erbfall Wechsel auf der Gläubigerseite beantragen - sollte der Schuldner allerdings vorverstorben sein, ginge der Titel dann nicht auf seine Rechtsnachfolger über, sondern wäre gegenstandslos :-)

G imager761

Hallo,

ja der Titel ist vererbbar. Es wird nicht nur Vermögen vererbt , sondern auch die Schulden bw. Titel

Natürlich ist der Titel "vererbbar". Er gehört als Forderung zu Ihrem Vermögenb und damit auch zu Ihrem Nachlass. Die Vollstreckung aus dem Titel durch Ihren Erben erfordert die Umschreibung des Titels aufgrund des Erbnachweises (Erbschein)

oha, spontan würde ich sagen:nein, der titel ist nicht vererbbar, aber du solltest dich auf jeden fall bei deinem anwalt absichern lassen, denn meine meinung ist keine professionelle zu dem thema^^