Geburtsurkunden nach 110 Jahren?

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Das mit den 110 Jahren stimmt, doch werden ältere Einträge deshalb nicht in den Papierkorb geworfen! Ältere Einträge werden an das Archiv abgegeben, welches für den Standesamtsbezirk zuständig ist. Du kannst also von diesem Archiv immer noch Nachweise erhalten, doch sind das keine "Geburtsurkunden", sondern Kopien von Einträgen im Geburts-, Heirats- oder Sterberegister - und die enthalten wesentlich mehr Angaben als das in einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde der Fall gewesen wäre!

Standesamtliche Register gibt es einheitlich in Deutschland seit 1.1.1876, in manchen Ländern auch schon früher.

aetnastuermer  08.07.2017, 16:14

Die Aufbewahrungsfristen sind unterschiedlich: Geburten 110 Jahre, Heiraten 70 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre; alle älteren Jahrgänge werden im Standesamt nicht mehr fortgeführt und werden in das örtliche Archiv abgegeben.

Danke für den Stern!

An eine Kirche vlt.?

Damals wurden die Kinder ja getauft.

Meines Wissens gibt es die Standesämter erst seit 1874.
Alles was davor war, ist in den Kirchenbüchern aufgelistet.
Wenn sie wissen, wo sie geboren wurde, würde ich bei dem Kirchenamt mal nachfragen. 

gehört sie einer Religionsgemeinschaft an, dann findest du passende Einträge bei den Kirchen. Natürlich keine Geburtsurkunde aber genug Einträge um deine Ahnenforschung schnell voran zu treiben. 

ich konnte meine Familie bis 1146 zurück verfolgen (mütterliche Seite) bis 1457 (väterliche Seite). Das alles mit Hilfe der Kirchenregister und da die Familie meiner Mutter so gut wie immer in dem Herrschaftsgebiet eines Fürsten gewohnt hat, gab es auch in diesem Archiv einiges zu entdecken.