Gebrauchte Küche übernommen, Vormieter meldet sich spät und verlangt auch noch zu viel?

15 Antworten

Die Küche war gebraucht. Ihr hattet die Möglichkeit sie anzusehen. Der Preis wurde vereinbart.
Für mich ist da nichts unklar. 200€ (oder weniger) würde ich auch als Beleidigung empfinden.

Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Der Vertrag besagt das ihr eine gebrauchte Küche für € 500,00 kauft. Der Verkäufer hat die gebrauchte Küche geliefert, ihr müsst zahlen.

Soweit die Grundlage.

Normalerweise hättet ihr ja die € 500,00 schon vor 3 Monaten zahlen müssen. Da ist es also völlig irrelevant das ihr jetzt knapp bei Kasse seit. Der Ball ist (war) ganz klar in eurem Feld ! Ihr wollt den geschlossenen Vertra nachträglich ändern, also müsst ihr auch handeln und nicht euer Vertragspartner.

Wenn es hart auf hart kommt, könnte der Vormieter vor Gericht gehen. Dann müsste er berweisen, das ihr überhaupt einen Vertrag abgeschlossen habt (also vereinbart habt, daß ihr € 500,00 für die Küche zahlt). Wenn das feststeht müsst ihr beweisen das die Küche nicht der Vereinbarung entsprach. Dafür hättet ihr die (angeblichen) Mängel dokumentieren müssen und ihn davon in Kenntnis setzen müssen (das müsst ihr dann beweisen und nicht nur behaupten). Am Ende kostet da sviel Zeit und Mühe und ihr werdet (jedenfalls mehr als € 200,00) zahlen müssen.

Ich würde daher den Vormieter anrufen, ihm ruhig und sachlich erklären welche Mängel die Küche hatte und ihn einen akzeptablen Preis vorschlagen (also z.B € 350,00). Und dann würde ich ihm erklären daß ihr aufgrund eures Babys derzeit knapp bei Kasse seid, und ihm Ratenzahlung anbieten (z.B. € 100,00 im Monat). Wenn ihr dann die 1. Rate auch gleich zahlt, sollte eine friedliche Einigung möglich sein.

Ihr habt euch die Küche ja wohl angeschaut. Und wenn ihr euch da auf 500,-€ geeinigt habt, müsst ihr 500,-€ bezahlen. Bei Privatkauf gilt ja gekauft wie gesehen und keine Garantie.

Und für 500,-€ darf man bei einer Küche ja nicht wirklich viel erwarten.

Zu dem Müll den er euch hinterlassen hat: was habt ihr denn im Übernahmeprotokoll angegeben? Habt ihr die Wohnung so wie sie war übernommen? Und was sagt denn der Vermieter?

Das einfachste wäre für euch wenn ihr die Restsumme bezahlt und dann habt ihr wenigstens Ruhe.  

Hm - ich bin kein Fachmann, aber ihr hattet doch die Chance, euch die Küche anzuschauen. Gekauft wie gesehen, oder nicht?

Und ob ihr jetzt das Geld für euer Kind braucht oder nicht, muss den Verkäufer nicht zwangsläufig interessieren.

Ich persönlich würde wohl aus Eigeninteresse kleine Brötchen backen und auf eine Einigung ohne Rechtsbeistand hoffen - so etwas kostet nur Zeit, Nerven und Geld. Das sind alles Dinge, die ihr künftig für euren Nachwuchs braucht. Daher würde ich, falls irgend möglich, das Treffen eben doch noch vor der Geburt hinter mich bringen wollen.

Ich weiß nicht, ob es möglich ist, von dem Kauf noch ganz zurück zu treten. Dann muss der Verkäufer die Küche noch aus der Wohnung holen (und ober er das dann zeitnah und auf eigene Kosten tun wird, ist wohl eher fraglich) - aber ihr euch eine neue besorgen (die ihr vermutlich nicht für 500 Euro bekommen dürftet).

Aber wie gesagt, ich bin kein Fachmann. Ist nur eine Einschätzung aus dem Bauch heraus.

Alles Gute für euch!!

Bin absolut kein Experte auf diesem Gebiet, aber gilt normalerweise nicht "gekauft wie gesehen", gerade bei Objekten, die man ja offenkundig vor Kauf gesehen hat?

Mit den Mängeln ist jetzt die Frage: Hat er euch angelogen und gesagt die Küche sei in einem top Zustand, oder hat er sinngemäß gesagt "Da steht sie, guckt se euch an!" oder hat er gar nichts bzgl. des Zustandes gesagt?

Wenn er gelogen hat, könnte es pos. für euch ausgehen, wenn nicht -> s. Absatz 1.


PS: Um welche Mängel handelt es sich? Und wieso kauft ihr eine dreckige Küche? Dass der Vorbesitzer noch seinen alten Grind runterhobelt, ist ja wohl das Mindeste, was man verlangen kann ;-)