Geblitzt, Halter als Fahrer angeben

2 Antworten

Kann ich angeben dass mein Vater der Fahrer war?

Nein das solltest Du keinesfalls tun.

Die Bußgeldbehörde hatte Deinem Vater sicher keinen Bußgeldbescheid sondern einen Zeugenfragebogen geschickt da sie davon ausgeht das er aufgrund des Altersunterschieds nicht der Fahrer sein kann, deshalb eben die Befragung als Zeuge und keine Anhörung als Betroffener.

Dein Vater hat sich selbst beschuldigt, das ist nicht strafbar. Jetzt aber bist Du selbst als Betroffener angeschrieben wurden, gibst Du jetzt wieder Deinen Vater als Fahrer an dann machst Du Dich der Falschen Verdächtigung strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Du kannst also nur wahrheitsgemäß antworten, oder das Schreiben ignorieren und darauf hoffen das Verjährung eintritt. Dafür stehen die Chancen allerdings nicht besonders gut...

hey danke für die Antwort, aber:

mein vater hat eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten, und ich auch, ich hab sie beide hier auf meinem tisch liegen... kann das ein fehler sein?? ich hatte auch schon vom "Zeugenfragebogen" gehört, aber gerade weil wir zwei mal den Bußgeldbescheid erhalten haben hatte ich noch Hoffnung...

@jensibenz

Im Prinzip ist beides das Selbe, nämlich die Vorstufe vor einem Bußgeldbescheid um den Fahrer festzustellen. Leider ändert das nichts für Dich.

@Crack

ok glaubst du es ist jetzt sinnvoller nichts zu machen oder soll ichs zurückschicken und zugeben?

@jensibenz

Wenn Du die Tat zugibst dann sind Dir Bußgeld, Punkte und in der Folge das Aufbauseminar + Probezeitverlängerung sicher.

Wenn Du nicht reagierst dann muss die Bußgeldbehörde den Fahrer selbst ermitteln. Da sie Dich nun schon als wahrscheinlichen Fahrer ausgemacht haben würde dann wohl irgendwann mal ein Polizeibeamter o.ä. mit dem Foto vor der Tür stehen oder auch in der Nachbarschaft fragen ob Du das sein könntest. Außerdem wäre auch der Abgleich mit einem hinterlegten Foto möglich, so z.B. dem auf der Fahrerlaubnisbehörde oder Meldestelle.

Und wenn Blitzerfoto und Befragung, oder der Fotovergleich ergeben das Du der Fahrer warst dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen und die Sache nimmt seinen Lauf. Nur wenn das nicht der Fall sein sollte könntest Du darauf hoffen das die Sache verjährt.

Ja, das könntest du probieren, aber ich glaube eher weniger, dass as funktionieren wird, weil sie dich ja schon als Fahrzeugführer in diesem Moment enttarnt haben. Also kannst du wahrscheinlich nicht mehr viel machen und kannst dich auf die Nachschulung freuen!