Gebäudeversicherung DDR

5 Antworten

....übrigens dran denken, dass alles was Hausrat ist, über die Hausratversicherung abgewickelt wird. Dazu gehören lose verlegte Teppichböden und alle Möbel...

Dann soll Dir die Allianz eine Kopie des Vertrags zukommen lassen.

Es gibt selten eine Zweitschrift. 1974 wurden sogenannte Sofortpolicen ausgestellt, die dann galten. Nach Übernahme durch die Allianz wurde alles in die Datenverarbeitung gegeben. Leider gab es da auch Fehleingaben, deshalb ist die alte Police bindend. Aber der zuständige Vertreter kann Ihnen ja zeigen, was im Computer steht. Da gibt es dann die genauen Positionen oder es steht nur Grunddeckung. Da der Vertreter auch eine Beratungspflicht hat, hätte er doch aber längst auf das Fehlen der Leitungwasserversicherung hingewiesen/ hinweisen müssen. Übrigens gab es auch in der DDR keine Pflichtversicherung bei Leitungswasser.

Die alten "DDR-Policen" enthielten auch das Risiko "Leitungswasserschäden". Allerdings in einer abgespreckten Form gegenüber den bundesdeutschen VGB. Möglicherweise besteht aber wegen Art. 7 ff EGVVG (Einführungsgesetz zum VVG) kein Versicherungsschutz mehr, weil die Übergangzeit abgelaufen ist. Am besten Sie teilen hier mit

Zeitpunkt des Schadens

Umfang des Schadens

Hallo,

der Schaden liegt ca. 3 Wochen zurück und beläuft sich auf > 30.000 €. Die Originalpolicen mit Bedingungen haben wir natürlich angefordert, aber ich habe hier das Gefühl, dass hier auf Zeit gespielt wird. Bevor ich nun rechtlich Schritte einleite, möchte ich ein Gefühl dafür bekommen, ob dies chanchenreich ist. Insbesondere weil wir zwangsläufig kurzfristig mit der Sanierung beginnen müssen. Mit Ihrem Hinweis §7 ff komme ich nicht recht weiter, sicher meinten Sie den §1, oder? Der bringt mich aber auch nicht richtig weiter...

Danke und vG

@aguga

Das EGVVG (Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz) kennt nur Artikel und keine §§.

Aber Sie haben recht, ich habe fehlerhaft zitiert. Es ist Art. 1ff EGVVG. Rspr. finden Sie hier http://dejure.org/dienste/lex/EGVVG/1/1.html.

Ich komme auf Ihre Frage zurück, sobald mir die Unterlagen zur Verjährungsvereinbarung vorliegen. Ich habe sie im Bundesarchiv angefordert.

Hallo,

ich würde anrufen und eine Zweitschrift der Police verlangen.

Bedingungen gelten ja allgemein, es heißt ja meist "allgemeine Versicherungsbedingungen". Sie beschreiben welche Gefahren, Schäden, Sachen usw. versichert sind.

Da ja jeder Vertrag nicht gleich ist (manche Leute wollen z.B. nur Feuer oder Leitungswasser, oder bestimmte einschlüsse usw.) kann natürlich nicht für jede Person individeulle Bedingungen ausgestellt werden.

Es kommt eben darauf an, welche Gefahren damals im Vertrag mit eingeschlossen wurden.

Also anrufen und nach ner Police fragen :)